Schlagwort-Archiv: Kündigung

Schwarzarbeit. Chef darf sofort fristlos kündigen. Da habe ich andere Erfahrungen gemacht

Autor: malerdeck am 18. September 2013

In der neusten Ausgabe des handwerk magazin, steht ein sehr interessanter Artikel zur fristlosen Kündigung bei Schwarzarbeit. Zitiert wird ein entsprechendes Urteil des Landerarbeitsgerichts Hessen (Az. 16 SA 593 / 12).

Chef darf sofort kündigen

Chef darf sofort kündigen

Vor drei Jahren, machte ich ganz andere Erfahrungen. Ein Mitarbeiter hatte bei einem unserer Kunden schwarz gearbeitet. Ein Fall, wie er in dem Artikel beschrieben ist.

Im Gütetermin meinte damals die Richterin, dass ihrer Meinung nach die fristlose Kündigung nicht hält, da vorher nicht abgemahnt wurde. Ausgang hier nachzulesen.

Tschüss 1&1! Alle Domainverträge am 31. August gekündigt und zu einem anderem Provider umgezogen

Autor: malerdeck am 8. September 2013

Das war ein anstrengendes Wochenende mit Nachtarbeit, am 31. August und 1. September! 😉 Bei 1&1 kündigte ich alle meine Verträge und zog mit meinen Internetseiten zu einem neuen Provider um.

Vielen Dank auch für Ihre zahlrechen Hinweise und Empfehlungen, was leistungsstarke und servicefreundliche Provider angeht.

Bei einem so unterirdischen Verhalten und miesem Service von 1und1, machte ich kurzen Prozess.

Kündigung aller Verträge bei 1&1

Kündigung aller Verträge bei 1&1

Warum die Kündigung? 1und1 sperrte grundlos meine Homepage malerdeck.de. Hier können Sie alles nachlesen.

Dank blitzschneller Unterstützung von Thoxan GmbH (Neukunden-Gewinnung im Internet), Thomas Kilian, war auch mein Blog nach einem Tag wieder im Netz. Etwas muss noch etwas gefeilt werden, da hier und da ein paar Bilder fehlen. Vielen Dank an Thomas Kilian, für die schnelle Hilfe.

Beim Blogumzug sind einige Bilder/Grafiken auf „der Strecke“ geblieben. Einige fehlende Bilder sind schon ergänzt. Wenn Ihnen etwas auffällt, bitte ich um Mitteilung. Vielen Dank dafür.

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Antrag auf Kündigung einer Versicherung stellen? Wo gibt´s denn sowas? Bei der Bau BG

Autor: malerdeck am 28. Juni 2013

Die Bürokratie in deutschen Landen
lässt den Amtsschimmel wiehern

Bei der Bau BG habe ich seit vielen Jahren für mich persönlich eine freiwillige Versicherung. Die Versicherung kündigte ich am 13. Mai per Email und bat um Bestätigung. Reaktion darauf: Keine.

Kündigung

Meine Kündigung per Email

Deshalb wiederholte ich meine Bitte um Kündigungsbestätigung über die Kontaktseite auf der Homepage der Bau BG. Das war am 11. Juni. Darauf erhielt ich am 13. Juni ein Telefax, das mir angeblich schon einmal am 17. Mai geschickt wurde. Um meinen „Antrag“ (!) auf Kündigung bearbeiten zu können, brauche man meine persönliche Unterschrift!

Mit meiner handschriftlichen Wiederholung der Kündigung, schickte ich das Fax zurück.

Unterschrift Antwort

Antwort mit handschriftlicher Kündigung und Unterschrift

Gleichzeitg wies ich noch einmal gesondert darauf hin, dass ich keinen Antrag gestellt, sondern gekündigt habe.

Antrag gestellt

Keinen Antrag gestellt, sondern gekündigt

Man darf gespannt sein, wie die Geschichte weiter geht.

Ein Urteil aus Absurdistan, wie ich finde! Ultramarathonlauf trotz Krankschreibung. Die fristlose Kündigung hielt nicht

Autor: malerdeck am 5. März 2013

Was klingt, wie eine Geschichte aus Absurdistan, ist die bittere Wahrheit.

Für sieben Wochen krankgeschrieben (gebrochenes Schulterblatt),  nahm ein Arbeitnehmer dennoch an einem Ultramarathon und einem weiteren Wettkampf teil.

Ultramarathon mit gebrochener Schulter, trotz Kranschreibung

Ultramarathon mit gebrochener Schulter, trotz Kranschreibung

Der Arbeitgeber kündigte dem Mitarbeiter fristlos, nachdem er von den Wettkämpfen erfuhr. Der Arbeitnehmer wehrte sich beim Arbeitsgericht gegen die fristlose Kündigung und bekam tasächlich Recht (Az. 9 Ca 475/06).

Arbeiten kann ich nicht, aber Ultramarathon laufen

Arbeiten kann ich nicht, aber Ultramarathon laufen

Eigentlich kann ich das nicht glauben. Die ganze Geschichte können Sie aber bei Stiftung Warentest nachlesen. Krank­schreibung: Was Arbeitnehmer alles dürfen.

Abgemahnter Azubi: Freundschaftliches Gespräch geführt

Autor: malerdeck am 24. April 2012

Gestern hatte ich noch ein Gespräch mit dem Azubi, den ich wegen seines Verhaltens abgemahnt hatte. Als regelmäßiger Blogleser wusste er, was ihn erwartete. 😉

Wir hatten ein offenes Gespräch und er war ob seines Fehlverhaltens ziemlich zerknirscht. Schließlich war das nicht das erste Mal.

Im Gespräch erinnerte ich den jungen Mann daran, dass ich allen Mitarbeiter/innen 100%-ig vertraue. Alle Mitarbeiter/innen werden von mir freundlich und wertschätzend behandelt. Wenn ich, wie jetzt geschehen, belogen werde, enttäuscht mich das sehr, machte ich ihm klar.

Zudem gibt es in einem Arbeitsverhältnis eben einzuhaltende Spielregeln. Unser Gespräch garnierte ich mit einigen Sprichwörtern wie z.B. „Ehrlich währt am längsten“, „Lügen haben kurze Beine“ und „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht“.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, jungen Menschen in ihrer Ausbildung und auf ihrem Weg ins (Berufs-) Leben, eine möglichst gute Basis zu geben. Deshalb drücke ich auch schon einmal das eine oder andere Auge zu.

Vereinbart habe ich mit dem jungen Mann, sich künftig „ganz normal“ zu verhalten und seine Pflichten getreulich einzuhalten. Er hat es mir ganz fest versprochen. 🙂

Fortsetzung: Warum setzt ein Azubi, durch sein Verhalten, seinen Ausbildungsplatz auf´s Spiel?

Autor: malerdeck am 20. April 2012

Gestern schrieb ich über den Lehrling und die Abmahnung, die er erhielt.

Beim seinem verspäteten Anruf am Montag teilte er mit, dass er gerade mit Krücken vom Arzt komme, eine Tetanusspritze erhalten habe, bis Mittwoch arbeitsunfähig geschrieben sei und die Bescheinigung gleich mit der Post an uns abschickt.

Heute, Freitag, war jetzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung endlich bei der Post.

Und siehe da, seine Einlassungen vom Montag, stellen sich jetzt komplett als Unwahrheiten heraus. Ausweislich der Bescheinigung, war der junge Mann erst am Dienstag beim Arzt. Was er am Montag erzählte, war komplett unwahr. Wie geht man mit so etwas um?

Zunächst erhielt er für dieses Verhalten erneut eine Abmahnung.

Ein solches Verhalten macht mich regelmäßig sprachlos, aber auch traurig. Die jetzt gemachten Erfahrungen, enttäuschen mich menschlich zutiefst. Leider musste ich ähnliches schon öfters  erfahren.  🙁

Fortsetzung: Das Gespräch am 23. April

Warum setzt ein Azubi, durch sein Verhalten, seinen Ausbildungsplatz auf´s Spiel?

Autor: malerdeck am 19. April 2012

Seit Jahrzehnten bilde ich Lehrlinge aus. Ein wenig Erfahrung habe ich also durchaus, im Umgang mit jungen Menschen. Nun zähle ich zu den Menschen, die immer an das Gute im Menschen glauben. Mit Lehrlingen gehe ich großzügig, nachsichtig und sehr geduldig um.

Bei Fehlern oder Nachlässigkeiten, bekommt niemand den Kopf heruntergerissen. Wir reden gemeinsam über die Situation, ich mache dem jungen Menschen sein Verhalten klar. Gleichzeitig ergeht die Aufforderung, das Verhalten positiv zu verändern und sich an bestimmte Regeln zu halten.

Manchmal fruchtet das leider nicht. Dann beginnt die nächste Stufe, eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung. Sozusagen der Weckruf oder der Schuss vor den Bug. Heute war – leider – eine solche Abmahnung fällig.

Der junge Mann hielt und hält sich einfach nicht an die Regeln eines geordneten Miteinanders.

Nie werde ich verstehen, warum sich junge Menschen so verhalten und damit ihren Ausbildungsplatz riskieren. Zudem rede ich hier nicht von 14- oder 15-jährigen Kindern, sondern von jungen Erwachsenen, mit ca. 20/21 Jahren.

Mit dem jungen Mann werde ich noch einmal ein freundliches und ausführliches Gespräch haben. In der Hoffnung, er hat die Zeichen der Zeit verstanden.

Ergänzung, Freitag, 20.04., die Fortsetzung.

Mitarbeiter wegen Schwarzarbeit fristlos gekündigt. Arbeitsgericht war anderer Meinung

Autor: malerdeck am 16. Juli 2010

Keine Schwarzarbeit

Vor ein paar Tagen habe ich darüber berichtet, wie Kunden meine Mitarbeiter wegen Schwarzarbeit ansprechen. Dieses Mal der umgekehrte Weg. Hat sich zwar bereits im Januar zugetragen, aber durch die aktuelle Kundenansprache eines Mitarbeiters nach Schwarzarbeit, fiel mir dieser berichtenswerte Fall wieder ein.

Am 13.01.2010 besuchte ich eine Kundin, um mit ihr einen Ausführungstermin für die von Ihr im letzten Jahr avisierten Arbeiten zu besprechen. Allerdings waren die Arbeiten bereits ausgeführt. Durch einen meiner Mitarbeiter in Schwarzarbeit! Ich bin aus allen Wolken gefallen.

Der Mitarbeiter hat das seinerzeitige Gespräch mitbekommen und danach die Kundin – eine ältere und etwas unsichere Dame – aktiv angesprochen, ihn die Arbeiten schwarz machen zu lassen und sich so – sein Argument – die Mehrwertsteuer zu sparen. Nun habe ich einmal kalkuliert, was die Arbeiten offiziell bei malerdeck gekostet hätten, nämlich € 1960,00, inkl. Mehrwertsteuer. Der Schwarzarbeiter hat € 2550,00 verlangt und erhalten! Hammer!

Fristlose Kündigung bei Schwarzarbeit

Fristlose Kündigung bei Schwarzarbeit

Wie auch immer, solch ein Vertrauensbruch ist nicht zu tolerieren, weshalb ich den Mitarbeiter noch am gleichen Tag fristlos entlassen habe. Die Kündigung zur Information hier als PDF. Wie hätten Sie reagiert?

Damit war die Geschichte aber leider nicht erledigt. Der Mitarbeiter hat fristgerecht Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben. Beim Gütetermin hat er auf Nachfrage der Richterin die Schwarzarbeit unumwunden zugegeben.

Seine – und die seines Anwalts – Strategie war aber, die fristlose Kündigung dadurch auszuhebeln, dass er schließlich 10 Jahre im Unternehmen war, sich nichts hat zu schulden kommen lassen und bislang keine Abmahnungen erfolgt sind.

Unser – meine und die meines Anwalts – Hinweis auf die arbeitsvertragliche Vereinbarung, dass Schwarzarbeit, ohne Abmahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt, stieß bei der Richterin auf wenig Gehör!

Auszug aus dem Arbeitsvertrag: “… Leistet der Mit-Unternehmer Schwarzarbeit, berechtigt dies malerdeck gmbh, ohne Abmahnung, zur fristlosen Kündigung…”

Jedenfalls wiegte die Richterin ihren Kopf zweifelnd hin und her und ließ mich wissen, dass für sie diese fristlose Kündigung nicht rechtens sei, da ja vorher nicht abgemahnt wurde. Natürlich wisse sie nicht, wie die Kammer später im Termin das sieht und entscheidet, aber die könnten das genau so sehen, vielleicht?!?

So wurde seitens der Richterin mir gegenüber ein Drohszenario aufgebaut. Motto: Entweder Du vergleichst Dich hier und jetzt oder Du gehst das hohe Risiko des Prozessverlustes ein und musst dann später noch viel mehr bezahlen. Da halfen die besten Argumente nichts.

Vergleichsvorschlag der Richterin war, dass die fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umgewidmet wird und ich bis Ende Januar (ca. drei Wochen) noch das Gehalt bezahle.

Ohnmächtig und wütend unterbrachen wir die Sitzung, um mich mit meinem Anwalt zu besprechen. Meine Emotionen kochten hoch. Das nutzte aber nichts. Letztlich wollte ich das durch die Richterin angedrohte Risiko des Prozessverlustes und der damit verbundenen, noch höheren, Kosten, nicht eingehen.

Also schloss ich, mit zwei Fäusten in der Tasche, diesen “Vergleich”! Selbstredend, dass auch noch ein wohlwollendes Arbeitszeugnis mit der Note zwei auszustellen war.

Was soll man dazu noch sagen? In einem solchen Fall ist doch die Vertrauensbasis total zerrüttet. Eine Abmahnung hätte es erst sein müssen. Ich fasse es nicht. Danach hätte ich künftig mit Argusaugen auf der Lauer liegen müssen, um eine erneute Schwarzarbeit zu beweisen. Nie wäre mir das gelungen, denn der Mitarbeiter hätte schon dafür gesorgt, dass nichts mehr ans Tageslicht kommt.

Außer Spesen nichts gewesen? Doch, zusätzlich Anwaltskosten und noch die drei Wochen Gehalt bezahlt. 🙁

Zu diesem Fall schrieb mir ein Kollege:

Lieber Herr Deck,

grämen Sie sich nicht zu sehr.

Es ist an allen deutschen Arbeitsgerichten dasselbe, ich bin seit 4 Jahren ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht xxxxx und die Methode der vorsitzenden Richterinnen und Richter ist aller Kammern dieselbe:

Im Gütetermin wird bereits versucht einen “Vergleich” herbeizuführen, indem allen Seiten signalisiert wird, dass sie ein erhebliches Risiko eingehen, wenn sie es zum Kammertermnin kommen lassen. (Ein Vergleich erfordert für den Richter kaum Arbeit, während er für ein Urteil ausführlich begründen muss).

Im Kammertermin passiert dann dasselbe wieder: Beide Parteien werden in Unsicherheit gewogen, was den Ausgang des Prozesses angeht und letztlich “einigen” sich die Parteien fast immer auf einen Vergleich. Das heisst dann in der Regel, dass der Arbeitgeber noch “etwas raus tuen muss”.

Traurig aber wahr und auch mir gelingt es so gut wie nie, eine eindeutige Aussage herbeizuführen, die einer der Parteien tatsächlich “Recht” spricht…

Also sollte man bei jeder fristlosen Kündigung (die NIE vor Gericht durchgeht), immer “hilfsweise fristgerecht” kündigen… So entgeht man der großen Gefahr des “Annahmeverzuges” ein wenig und muss nicht ganz so viele Monate das Gehalt nachzahlen…

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