Ein Urteil aus Absurdistan, wie ich finde! Ultramarathonlauf trotz Krankschreibung. Die fristlose Kündigung hielt nicht

Erstellt am 5. März 2013 von

Was klingt, wie eine Geschichte aus Absurdistan, ist die bittere Wahrheit.

Für sieben Wochen krankgeschrieben (gebrochenes Schulterblatt),  nahm ein Arbeitnehmer dennoch an einem Ultramarathon und einem weiteren Wettkampf teil.

Ultramarathon mit gebrochener Schulter, trotz Kranschreibung

Ultramarathon mit gebrochener Schulter, trotz Kranschreibung

Der Arbeitgeber kündigte dem Mitarbeiter fristlos, nachdem er von den Wettkämpfen erfuhr. Der Arbeitnehmer wehrte sich beim Arbeitsgericht gegen die fristlose Kündigung und bekam tasächlich Recht (Az. 9 Ca 475/06).

Arbeiten kann ich nicht, aber Ultramarathon laufen

Arbeiten kann ich nicht, aber Ultramarathon laufen

Eigentlich kann ich das nicht glauben. Die ganze Geschichte können Sie aber bei Stiftung Warentest nachlesen. Krank­schreibung: Was Arbeitnehmer alles dürfen.


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Kommentare

  1. Arno Stieglitz sagt:

    vielen Dank für Ihren wertvollen und wichtigen Hinweise in Ihrem Artikel.

    Darüber hinaus ist für einen Angestellten auch noch wichtig zu wissen, wie man überhaupt an eine AU-Bescheinigung kommt.

    Hierzu geben wir umfangreich Auskunft.

    beste Grüße
    Ihr Arno Stieglitz

  2. malerdeck sagt:

    @Arno Stieglitz

    das ist ja Wohl das Allerletzte. 🙁 Machen Sie Ihre Werbung für den ebenso überflüssigen wie dubiosen Ratgeber bitte woanders.

    Mit farbenfrohen und 🙁 Grüßen, Ihr Opti-Maler-Partner,
    Werner Deck

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