Schlagwort-Archiv: unzufriedene Kundin

Kundin zuerst böse und tierisch verärgert, nach Arbeitsende aber voll des Lobes. Schon seltsam, manchmal

Autor: malerdeck am 4. Juli 2012

Manchmal gibt es bei unseren Arbeiten unvorhersehbare Unwägbarkeiten. Wenn z.B. eine Tapete sich nur extrem schwer entfernen lässt oder sich nach dem Taptenentfernen Putzschäden zeigen.

Darauf wird aber bereits im Angebot standardmäßig hingewiesen:

Ärgerliche Kundin

Ärgerliche Kundin

Ob die unten  angebotenen Vorarbeiten (Normalzustand) ausreichen, lässt sich  erst  nach  dem  Entfernen  der Tapeten endgültig  beurteilen.

Ergibt sich nach dem  Entfernen  der  alten Tapeten, dass über den angenommenen  Aufwand hinaus eventuell mehr Untergrundvorarbeiten notwendig werden (z.B. loser Putz, grundieren etc) , werden  diese  auf  Zeitnachweis ausgeführt. Vorher wird Sie unser Mitarbeiter vor Ort darüber informieren und beraten.

Genauso war es z.B. auch bei dieser Kundin.

Die Tapeten ließen sich extrem schwer entfernen und danach war relativ viel zu spachteln. Nach dem Spachteln muss die Spachtelmasse trocknen, weshalb meine Mitarbeiter um ca. 14 Uhr die Arbeitsstelle verließen, da sie nichts mehr machen konnten. Vorher wurde die Kundin darüber ausführlich aufgeklärt.

Danach erhielt ich am Abend diese sehr geharnischt abgefasste Email (wohl von der Tochter) …

Verärgerte und unzufriedene Kundin

… die ich am nächsten Morgen wie Folgt beantwortete.

Meine schnelle Antwort

Meine schnelle Antwort

Die genau gleichen Mitarbeiter führten die Arbeiten weiter und beendeten sie am Freitag, 28. Juni.

Darauf kam gestern Abend diese Lobes-Email.

Der Dank und das Lob der Kundin

Der Dank und das Lob der Kundin

Solche Ereignisse erinnern mich an den Titel einer Kommödie von William Shakespeare: „Viel Lärm um nichts.“ 😉

Kundin verloren, da ich ihr Problem nicht lösen konnte

Autor: malerdeck am 1. März 2012

Es kommt zwar sehr selten vor, aber gestern war es wieder einmal so weit. Eine Kundin beschwerte sich über die Höhe ihrer Rechnung. Ein sehr unerquickliches Gespräch.

Was war geschehen? Gegenüber dem Festpreisangebot, beauftragte die Kundin vor Ort weitere Arbeiten. Statt einer Wand, wie ursprünglich beauftragt, wurde im Gästezimmer eine zusätzliche Wand tapeziert.

Zusätzliche Spachtelarbeiten waren erforderlich und an sechs Ecken wurden Kantenleisten eingebaut.

Für den Farbton des Anstriches, jeweils einer Wand, im Gästezimmer und der Küche, konnte sich  die Dame nur schwer für einen Farbton entscheiden. Nach ausgeführtem Anstrich, gefiel der Farbton der Dame dann doch nicht. Neuen Farbton richten, neu streichen. Und das drei bis vier Mal.

Die „kleine“ Wand mit den Hängeschränken

Alle zusätzlichen Taglohnarbeiten, wurden korrekt aufgeschrieben und von der Kundin per Unterschrift bestätigt.

Von der Kundin unterschriebener Taglohnzettel

In der Rechnung sah das dann so aus.

Die fraglichen Positionen in der Rechnung

Das Angebot schloss mit einem Preis von € 1083,53, die Rechnung hat einen Endbetrag von € 2139,95.

Das sei ja mehr als das Doppelte zum Angebot und das könne nicht sein, so die Kundin. Geduldig erklärte ich ihr die Arbeiten, die sie zusätzlich beauftragt und unterzeichnet hatte. Sie hätte unterschrieben und überhaupt nicht gelesen, was sie unterschreibt!?

Und für die paar „Kleingkeiten“ könne man so lange nicht brauchen. Sie wolle, dass ich vorbeikomme und mir die „kleinen“ Flächen vor Ort ansehe. Ich sei der Fachmann und solle Ihr das erklären.

Schließlich habe die Küchenwand nur eine ganz geringe Wandfläche. Der Hinweis, dass eine normale Wand, die ohne Hängeschränke und Küchenmöbel ist, sichj wesentlich schneller streichen lässt, als diese Küchenwand, wurde nicht zur Kenntnis genommen.

Auch mein Hinweis auf z.B. „kleine“ Kinderschuhe, die fast den gleichen Preis der Erwachsenenschuhe kosten, ging ins Leere. Kurzum, wir drehten uns im Kreis und kamen zu keinem Ergebnis.

Das „Problem“ dieser Kundin konnte ich leider nicht lösen

Die Arbeiten wurden ordnungsgemäß von uns durchgeführt, die zusätzlichen Arbeiten beauftragt und bestätigt. Was gibt es da zu dikutieren?

Da ich dieses „Problem“ preislich nicht lösen konnte, war die Kundin sehr enttäuscht und wird wohl leider nicht mehr zu uns kommen.

Was will ich mit solchen Kunden?

Autor: malerdeck am 20. Januar 2011

Im Januar 2009 rief eine Dame an. Sie hätte eine Wand zu tapezieren. Die alte Tapete hat sie schon abgemacht und die neue Tapete hat sie auch schon gekauft. Kein Maler wolle ihr nun die Wand tapiezieren.

Das sind zwar keine Aufträge, nach denen man sich besonders sehnt, aber warum nicht, dachte ich. Auch kleinste Aufträge werden von uns ausgeführt. Vereinbart wurde die Abrechnung nach Zeitaufwand. Also haben wir eine Wand tapeziert und abgerechnet, in 2009 noch einmal.

Im Dezember 2010 hatte die Dame wiederum eine Wand zu tapezieren, das selbe Procedere. Nur dieses Mal war die Tapete kompliziert und nicht in ausreichender Menge vorhanden. Es musste angestückelt werden. Ausgeführt und abgerechnet.

Nach der Berechnung rief die Gute meine Sekretärin an, die mir den Gesprächsinhalt in meinem Urlaub zumailte:

Notiz des Kundenanrufs

Was soll man dazu sagen? Ich habe mich jedenfalls geärgert! Die Rechnung ist noch nicht bezahlt. Heute schrieb ich der Dame diesen Brief:

Meine Antwort

Auf solche Kunden kann und will ich gerne verzichten.

Unglaublich: Kundin fühlt sich schlecht beraten und über´s Ohr gehauen. Nach drei (!!) Jahren!

Autor: malerdeck am 18. November 2010

Gestern habe ich wieder einmal erstaunliches erlebt. Eine Kundin hat sich, genau drei (!) Jahre nach Fertigstellung der Arbeiten bei ihr, sehr rüde über unsere angeblich schlechten Leistungen beschwert.

Ausgeführt und beendet wurden die Arbeiten im November 2007!

Die Vorwürfe gipfeln in der Behauptung, schlecht beraten und sie über´s Ohr gehauen zu haben. Ein sehr schwerer Vorwurf. Aber lesen Sie selbst.

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Kundin beschwert sich nach drei Jahren

Sie können sich sicher vorstellen, dass mich dieses Schreiben zunächst sehr getroffen hat. Wir, schlecht beraten und einen Kunden über´s Ohr gehauen? Unvorstellbar! Natürlich kann auch bei uns einmal ein Fehler passieren, aber sowas?

Danach habe ich mir die kompletten Unterlagen dieses Auftrags aus der Ablage geholt. Der seinerzeitige Sachbearbeiter ist nicht mehr bei mir.

Grundsätzlich wird nach Fertigstellung der Arbeiten immer eine Abnahme mit dem Kunden durchgeführt. So auch hier, am 22.11.2007. Die Kundin hat die Mangelfreiheit unserer Arbeiten durch ihre Unterschrift bestätigt, siehe Abnahme.

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Mängelfreie Abnahme

 Die erhobenen Vorwürfe sind schlicht haltlos und völlig aus der Luft gegriffen.  Das habe ich der Kundin heute auch geschrieben:

Antwort auf die Beschwerde

Meine Antwort auf die Beschwerde

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Meine Antwort auf die Beschwerde

Was die Kundin zu ihrem rüden Rundumschlag veranlasst hat, darüber kann ich nicht einmal spekulieren. Außer meinem Antwortschreiben, werde ich hier nicht weiter tätig.

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