Gestern habe ich wieder einmal erstaunliches erlebt. Eine Kundin hat sich, genau drei (!) Jahre nach Fertigstellung der Arbeiten bei ihr, sehr rüde über unsere angeblich schlechten Leistungen beschwert.
Ausgeführt und beendet wurden die Arbeiten im November 2007!
Die Vorwürfe gipfeln in der Behauptung, schlecht beraten und sie über´s Ohr gehauen zu haben. Ein sehr schwerer Vorwurf. Aber lesen Sie selbst.
Sie können sich sicher vorstellen, dass mich dieses Schreiben zunächst sehr getroffen hat. Wir, schlecht beraten und einen Kunden über´s Ohr gehauen? Unvorstellbar! Natürlich kann auch bei uns einmal ein Fehler passieren, aber sowas?
Danach habe ich mir die kompletten Unterlagen dieses Auftrags aus der Ablage geholt. Der seinerzeitige Sachbearbeiter ist nicht mehr bei mir.
Grundsätzlich wird nach Fertigstellung der Arbeiten immer eine Abnahme mit dem Kunden durchgeführt. So auch hier, am 22.11.2007. Die Kundin hat die Mangelfreiheit unserer Arbeiten durch ihre Unterschrift bestätigt, siehe Abnahme.
Die erhobenen Vorwürfe sind schlicht haltlos und völlig aus der Luft gegriffen. Das habe ich der Kundin heute auch geschrieben:

Meine Antwort auf die Beschwerde
Was die Kundin zu ihrem rüden Rundumschlag veranlasst hat, darüber kann ich nicht einmal spekulieren. Außer meinem Antwortschreiben, werde ich hier nicht weiter tätig.