Schlagwort-Archiv: Angebotsgebühr
„Kommen Sie bitte zum Besichtigungstermin vorbei und machen mir ein unverbindliches und kostenloses Angebot!“
Anruf einer Dame von heute Morgen, der Dialog:
Dame: „Ich möchte, dass Sie meine Wohnung besichtigen und mir ein kostenloses und völlig unverbindliches Angebot machen.“
Ich: „Was soll denn in Ihrer Wohnung gemacht werden?“
Dame: „Wegen des Schimmels an den Außenwänden unserer Wohnung, sind wir bei Gericht. Für das Gericht brauchen wir jetzt ein Angebot über die Sanierungskosten.“
Ich: „Das mache ich Ihnen gerne. Für den Aufwand von Besuchstermin und Angebotserstellung, berechne ich eine Gebühr von € 80,–, inkl. Mehrwertsteuer. Den Betrag erhalten Sie im Auftragsfall wieder vergütet.“
Dame: (überleg, grübel, grübel): „Äh, gut, dann machen wir das so. Können wir einen Termin vereinbaren?“
Als Besichtigungstermin vereinbarten wir Montag, 21. Oktober, um 9:30 Uhr. Geht doch oder? 😉
Die Rechnung wurde gleich heute verschickt.
Anruf von eben: „Was kostet ein Einfamilienhaus von außen zu streichen?“
Interessanter Anruf um 17:45 Uhr. Der Dialog:
Anrufer: „Was kostet ein Einfamilienhaus zu streichen, alles von außen. Oder müssen Sie das vorher ansehen?
Ich: „Ja, das muss ich ansehen und ausmessen, gegen Gebühr.“
Anrufer: „Wie ist die Gebühr?“
Ich: „€ 90,–.“
Anrufer: „Nur zum Vorbeikommen, ohne was zu streichen?“
Ich: „Ja, nur zum Vorbeikommen, ohne streichen.“
Anrufer: „Dann weiß ich Bescheid, Danke.“
Ich: „Auf wiederhören.“
Das Gespräch war noch ca. 20 Sekunden beendet.
Was kostet denn ein Auto, mit vier Rädern dran? Hallo?
Emailanfrage für Fassadenangebot: Kein Geld verdienen, kann ich auch ohne zu arbeiten
Mittwoch vergangener Woche, erreichte mich diese Email mit der Bitte um Kontaktaufnahme. Gewünscht wird ein Angebot für die Fassade eines Reihenhauses.
Am Donnerstagmorgen antwortetet ich, ebenfalls per Email.
Gemeldet hat sich der Anfrager nicht mehr. Warum diese Antwort, dieses Verhalten, werden Sie sich vielleicht fragen?
Dafür gibt es eine ganze Reihe von unternehmerischen Erfahrungsgründen und Einschätzungen, die ich Ihnen gerne einmal aufzählen will :
- Wird ein Mieter, im (angeblichen) Auftrag seines Vermieters tätig, hat das bei uns noch nie zu einem Auftrag geführt.
- In einem solchen Fall, werden erfahrungsgemäß viele Firmen angeschrieben.
- Es gibt keinen direkten Kontakt zum Entscheider/Eigentümer.
- Trotzdem hoher Zeit- und Beratungsaufwand.
- Der Preis ist letztlich das alleinige Entscheidungskriterium (hier meine Preisphilosophie).
- Oder zusammenfassend: Meine unternehmerische Erfahrung sagt mir, dass hier die Chancen für einen Auftrag verschwindend gering sind.
Meine Entscheidung, sich so zu verhalten, mag vielleicht in 3-5 von 100 Fällen falsch sein. Das ist aber das unternehmerische Risiko. Dafür war/ist sie in ca. 95% derartiger Fälle richtig und ich kann die eingesparte Zeit und Energie in die Betreuung und Bearbeitung vielversprechender Anfragen erfolgreich einsetzen.
Das kann mein Wettbewerb nicht. Denn mein Wettbewerb ist mit vielen derartigen Angebotsausarbeitungen beschäftigt, bei denen das Angebot letztlich nur als Preisbarometer herhalten muss.
Da bleibt logischer Weise weniger Zeit für die wirklich wichtigen Dinge in der Kundenbetreuung.
Zudem erachte ich die Angebotsgebühr, die im Auftragsfall wieder verrechnet wird, für ein faires Angebot. Denn wie gesagt:
Kein Geld verdienen, kann ich auch ohne zu arbeiten!
Typisches Beispiel für die Geringschätzigkeit unserer Arbeit
Der typische „Fall“:
Am vergangenen Donnerstag, 12. Juli, Emailanfrage über ein Wasserschadenangebot, mit detaillierter Beschreibung. Typischerweise war die Email vom Absender mit der „Wichtigkeit hoch“ gekennzeichnet.
Das war um 8:52 Uhr. Da dem Anfrager die „Wichtigkeit hoch“ war, antwortete ich bereits qualifiziert mit einem Angebot, um 9:32 Uhr per Email.
Der Gute will aber ein konkreteres Angebot und einen Vor-Ort-Termin. Schließlich handelt es sich um einen Versicherungsfall.
Natürlich vereinbare ich gerne einen Vor-Ort-Termin, damit der Gute ein Angebot für seine Versicherung bekommt. Aber mehrere Stunden kostenlos investieren, das mache ich nicht! Schon gar nicht bei einem Versicherungsangebot.
Die Bearbeitungsgebühr für das Angebot, wird im Auftragsfall wieder vergütet. Ein fairer Vorschlag, wie ich finde. Typischerweise war danach Funkstille.
Auch nicht schlecht. Statt umsonst stundenlang mich mit diesem „Fall“ zu beschäftigen, kann ich mich um die wirklich „wichtigen“ Kunden kümmern. Dort ist meine Zeit viel besser investiert.
Übrigens, der Anfrager ist Inhaber eines marktführenden Softwareunternehmens. Auf der Internetseite steht auch etwas über deren Beratungsdienstleistungen, im Vorfeld eines Auftrages.
Ein typisches Beispiel für die Geringschätzigkeit von Beratungsleistungen im Vorfeld eines Auftrags, im Bereich Handwerk!
Kein Geld verdienen, kann ich auch ohne zu Arbeiten!
Update zu: „Sie sind aber kompliziert.“ Heute erneute Diskussion: „Wieso verlangen Sie Geld für ein Angebot?“
Die Vorgeschichte datiert vom Freitag, 22. Juni 2012. Für ein Angebot verlange ich Bearbeitungsgebühr. Am besten hier lesen.
Heute, um 14:00 Uhr, war ich pünktlich zum Termin bei der Dame. Nach der Begüßung fragte Sie mich sofort: „Sie wollen tatsächlich die € 20,00 für ein Angebot?“
„Ja, bitte gleich, wie vereinbart“, antwortete ich ihr. Dann wurde noch einmal diskutiert. Alle anderen, die schon ein Angebot gemacht haben, haben kein Geld verlangt, erklärte mir die Dame.
„Erklären Sie mir bitte einmal, weshalb ausgerechnet Sie € 20,00 für ein Angebot verlangen?“, fragte mich die Dame etwas aufgebracht.
Geduldig, freundlich, aber sehr bestimmt erklärte ich ihr: „Wenn ich für Leute wie Sie, den ganzen Tag unterwegs bin, um kostenlose Angebote zu machen, bin ich spätestens nach einer Woche pleite. Oder arbeiten Sie in Ihrem Beruf etwa umsonst? Um kein Geld zu verdienen, muss ich auch nichts arbeiten!“
Damit war die Diskussion schlagartig erledigt und ich erhielt die € 20,00 ausgehändigt.
Nun noch kurz mit dem Lasermessgerät Länge und Breite des Schlafzimmers ausmessen, das wars!
Vorhin ging das Angebot bereits mit der Post auf die Reise. Am vergangenen Freitag hatte ich der Dame einen ca.-Preis von € 1.000,00 genannt. Hier das schriftliche Angebot von heute:
Fast genau getroffen. Jetzt bin ich nur noch auf die Auftragserteilung gespannt. 😉
„Sie sind aber kompliziert“, sagte diese Anruferin etwas pikiert zu mir
Eben folgender Anruf/Dialog:
Anruferin: „Ich möchte gerne wissen, was ein neuer Boden in unserem Schlafzimmer kostet. Kommen Sie bitte vorbei und machen mir ein unverbindliches Angebot.“
Ich: „Wenn es Ihnen um eine Preisinformation geht, kann ich Ihnen auch am Telefon eine „Hausnummer“ sagen.“
Anruferin: „Sie wissen doch gar nicht, wie groß das Zimmer ist!“
Ich: „Ja wie groß ist denn Ihr Schlafzimmer?“
Anruferin: „Das weiß ich nicht. Kommen Sie vorbei.“
Ich: „Ich nenne Ihnen jetzt einen ca. Preis für die Arbeiten. Inkl. Boden entfernen, erforderliche Vorarbeiten, verlegen und liefern – Belag ca. € 17,00/qm -, wird Ihr Schlafzimmer ca. € 1.000,00 kosten, inkl. Mehrwertsteuer.“
Anruferin: „Das will ich aber schriftlich. Kommen Sie bitte vorbei.“
Ich: „Wenn ich vorbeikommen soll, kostet das eine Gebühr von € 20,00, die im Auftragsfall wieder vergütet wird.“
Anruferin: „Wir wollen ja alle sparen, deshalb holen wir uns auch mehrere Angebote ein. Bisher hat aber noch keiner für ein Angebot etwas verlangt.“
Ich: „Soll ich jetzt vorbeikommen oder nicht? Weil: Kein Geld verdienen kann ich auch ohne zu arbeiten!“
Anruferin: „Sie sind aber kompliziert. Das Angebot will ich schriftlich haben. Ich will, dass Sie vorbeikommen. Gut, dann bezahle ich halt die € 20,00.“
Danach machten wir einen Termin für die nächste Woche aus und ich schickte auch gleich die Rechnung. Da kann man wieder einmal gespannt sein! 😉
Update am 26.06.2012