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Beim Kunden ist ein uns Fehler passiert, deshalb war diese spezielle Entschuldigung angesagt

Autor: malerdeck am 7. Dezember 2012

Der Kunde war, wie er mir am Telefon sagte, mit einigen Dingen bei unseren Arbeiten nicht zufrieden. Natürlich bin ich sofort hingefahren, um mir das anzusehen. Es waren zwar nur zwei/drei Kleinigkeiten, aber trotzdem nicht in Ordnung. Der Kunde hatte recht.

Selbstverständlich bot ich dem Kunden an, diese Dinge sofort zu überarbeiten und wollte ihm schon für den nächsten Tag einen Mitarbeiter dafür schicken. Es hätte keinen großen Aufwand bedeutet. Aber sowohl er, als auch seine Frau, wollten keine Handwerker mehr im Haus haben und verzichteten deshalb auf die Nacharbeit.

Also bin ich, natürlich mit Bedauern über den Fehler und einer Entschuldigung, unverrichteter Dinge wieder gegangen. Aber so etwas lässt mir natürlich keine Ruhe. Deshalb erhielt der Kunde heute noch einmal eine Entschuldigung von mir, allerdings in dieser speziellen Form.

Besorgt habe ich zwei Flaschen erstklassigen Wein und einen schönen Blumenstrauß. Und mit dem nachstehenden Schreiben, ließ ich das heute beim Kunden abgeben.

Entschuldigung mit Blumen und Wein

Meine schriftliche Entschuldigung

Unzufriedener Kunde bewertet uns nur mit der Note 3

Autor: malerdeck am 16. Oktober 2012

Mitte des letzten Monats, führten wir umfangreiche Arbeiten in einer leerstehenden Wohnung aus, die neu vermietet wurde. Die Decken und Wände der Wohnung waren durch Nikotin quittengelb. Ebenso nikotingelb, waren die Steckdosenabdeckungen und Lichtschalter.

Die alten Tapeten wurden komplett entfernt, neu mit Rauhfasertapete tapeziert und weiß gestrichen. Der alte Teppichboden wurde entfernt und Laminat verlegt.

Der Kunde übersandte uns in der letzten Woche unseren Fragebogen, mit seinen Anmerkungen.

Als Note nur eine 3 erhalten

Übrigens, gibt es eine Abnahme, die uns Mängelfreiheit bescheinigt.

Mägelfreie Abnahme

Die „Mängel“ wurden mir vom Kunden persönlich gezeigt. Objektiv war – aus meiner Sicht – tatsächlich nur ein Mangel, ein Stück fehlende Fußleiste hinter zwei Heizkörperverkleidungen. Das darf selbstverständlich nicht passieren und wurde zu Recht bemängelt und noch gleich im Termin von einem Mitarbeiter erledigt.

Durch die Verfärbung der Steckdosenabdeckungen und Lichtschalter, wurden diese vom Kunden alle durch neue ersetzt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, waren die Steckdosen und Lichtschalter bereits vorher beschädigt.

Der Kunde erzählte mir beim „Reklamationstermin“, dass er, vor der Renovierung, Küche und Bad akribisch geputzt hat. Nach unserer Renovierung sei das alles ziemlich angestaubt gewesen.

Meine Mitarbeiter versicherten mir auf Nachfrage, alles exakt abgedeckt zu haben. Wie auch immer, wenn der Kunde das so sieht und empfindet, hat er auf jeden Fall recht. Da gibt es meinerseits auch keine Diskussion mit dem Kunden.

Postiv hat der Kunde angemerkt, dass die Probleme durch Nacharbeiten beseitigt wurden, Reklamationen ernst genommen werden und der Termin eingehalten wurde.

Das ist dann doch noch ein tröstlicher Abschluss. 😉