Schlagwort-Archiv: Mängelbeseitigung

Unzufriedener Kunde bewertet uns nur mit der Note 3

Autor: malerdeck am 16. Oktober 2012

Mitte des letzten Monats, führten wir umfangreiche Arbeiten in einer leerstehenden Wohnung aus, die neu vermietet wurde. Die Decken und Wände der Wohnung waren durch Nikotin quittengelb. Ebenso nikotingelb, waren die Steckdosenabdeckungen und Lichtschalter.

Die alten Tapeten wurden komplett entfernt, neu mit Rauhfasertapete tapeziert und weiß gestrichen. Der alte Teppichboden wurde entfernt und Laminat verlegt.

Der Kunde übersandte uns in der letzten Woche unseren Fragebogen, mit seinen Anmerkungen.

Als Note nur eine 3 erhalten

Übrigens, gibt es eine Abnahme, die uns Mängelfreiheit bescheinigt.

Mägelfreie Abnahme

Die „Mängel“ wurden mir vom Kunden persönlich gezeigt. Objektiv war – aus meiner Sicht – tatsächlich nur ein Mangel, ein Stück fehlende Fußleiste hinter zwei Heizkörperverkleidungen. Das darf selbstverständlich nicht passieren und wurde zu Recht bemängelt und noch gleich im Termin von einem Mitarbeiter erledigt.

Durch die Verfärbung der Steckdosenabdeckungen und Lichtschalter, wurden diese vom Kunden alle durch neue ersetzt. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, waren die Steckdosen und Lichtschalter bereits vorher beschädigt.

Der Kunde erzählte mir beim „Reklamationstermin“, dass er, vor der Renovierung, Küche und Bad akribisch geputzt hat. Nach unserer Renovierung sei das alles ziemlich angestaubt gewesen.

Meine Mitarbeiter versicherten mir auf Nachfrage, alles exakt abgedeckt zu haben. Wie auch immer, wenn der Kunde das so sieht und empfindet, hat er auf jeden Fall recht. Da gibt es meinerseits auch keine Diskussion mit dem Kunden.

Postiv hat der Kunde angemerkt, dass die Probleme durch Nacharbeiten beseitigt wurden, Reklamationen ernst genommen werden und der Termin eingehalten wurde.

Das ist dann doch noch ein tröstlicher Abschluss. 😉

Hammer! Diese Kundin beschwert sich nach 12 Jahren. Was tun?

Autor: malerdeck am 5. August 2011

Am 03.08. rief eine Kundin an, bei der wir renoviert haben. Sie könne uns nicht weiter empfehlen und sei sehr unzufrieden, siehe Notiz meiner Frau Vogelmann.

blog-dame-beschwert-sich-nach-12-jahren.jpg

Ein rätselhafter Fall. Kein Mitarbeiter kann sich an einen kaputten Spiegelschrank im Badezimmer erinnern. Selbst wenn, halten wir es alle gemeinsam für ausgeschlossen, dass links und rechts des neuen Spiegelschranks die Dübellöcher von uns nicht zugespachtelt und gestrichen worden wären.

Wie Sie in der E-Mail-Notiz sehen, konnte die gute Dame nicht sagen, wann die Arbeiten ausgeführt wurden. Also begaben wir uns auf Spurensuche und wurden fündig. Die Arbeiten wurden im Juni 1999 ausgeführt!

Nun war für mich die große Frage: Was tun? Die Antwort war ganz einfach. Wenn sich die Dame schon so viele Jahre über einen angeblichen Mangel geärgert hat, werden wir den jetzt sofort beseitigen.

Also rief meine Frau Vogelmann am gestrigen Donnerstag die Dame an, um mit ihr einen Mängelbeseitigungstermin zu vereinbaren. Überraschende Antwort der Dame: “Jetzt will ich das auch nicht mehr!”

Hat man da noch Worte? Wie sie übrigens an der Abnahmebescheinigung vom 11.06.99 sehen können, hat die gute Dame damals, nach gemeinsamer Abnahme der Arbeiten, die ordnungsgemäße Durchführung bestätigt.

abnahme-englert.jpg

Abnahme vom 11.06.1999

Den einzigen Reim den ich mir darauf machen kann: Die Dame hat irgendwann einen neuen Spiegelschrank erhalten, der eben kleiner als der alte war. So wurden eben links und rechts des Spiegelschranks, die ungestrichen Stellen und Dübellöcher sichtbar. Möglicherweise ist die ältere Dame auch schon etwas verwirrt?

Wie auch immer, der Fall ist für mich nicht zufriedenstellend erledigt. Lieber hätte ich, egal ob von uns zu verantworten oder nicht, neben dem Spiegelschrank Nachstreichen lassen, damit die Dame sich nicht mehr ärgern muss.