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Urlaub auf Krankenschein? Abmahnung Azubi

Autor: malerdeck am 8. Juni 2012

Heute musste ich wieder einmal einen übermütigen Azubi abmahnen. Anruf diese Woche, Mittwochmorgen, auf dem AB(!!!), dass krank und zum Arzt geht. Danach keine weitere Information.

Am gestrigen Donnerstag war bei uns Feiertag. Und nächste Woche ist zwei Wochen Berufsschulunterricht. Da liegt für mich der Verdacht nahe, sich ein besonders langes Wochenende zu gönnnen. Vielleicht verbunden mit der Hoffnung, nach den zwei Wochen (Berufsschule) wieder in die Firma zu kommen und der Chef hat bis dahin alles vergessen!?

Es ist schon eigenartig. Brauchen die Azubis dringend frei oder Urlaub, erreichen sie mich jederzeit auf meinem Handy. Eine  Krankmeldung geht oft mit Gedächtnisverlust einher und man kann nur noch auf den Firmen-AB sprechen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. 😉

Dieser Azubi hatte, ausweislich seines Anrufs auf dem AB, eine schwere Magen-Garm-Grippe. Was jedoch einem fröhlichen Besuch der Karlsruher Kirmes, am Abend, nicht im Wege stand. 🙁

Um in der Jugendsprache zu bleiben: Verarschen kann ich mich selbst! Deshalb die Abmahnung. Nach der Berufsschule, in zwei Wochen, werden wir beide noch ein faires und sachliches, aber sehr deutliches Gespräch haben.

Abmahnung mit Kündigungsandrohung

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