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Kunde wünschte aus Kostengründen ungeeigneten Anstrich für seinen Garagenboden und reklamiert hinterher
In einer Garage sollte der Boden gestrichen werden. Die Weichmacherwanderung zwischen Reifen und Beschichtung, lässt eine normale Bodenfarbe weich werden und nach kurzer Zeit hängt die Farbe am Reifen. Deshalb muss dafür eine Zweikomponenten-Beschichtung eingesetzt werden.
Die 2K-Beschichtung ist aufwändiger und kostenintensiver, als eine Beschichtung z.B. für einen Kellerboden. Nach Aufklärung und eingehender Beratung, wollte der Kunde in seiner Garage dennoch die billigere Kellerbodenbeschichtung. Die Gewährleistung dafür lehnte ich deshalb bereits bei der Beratung und später auch schriftlich im Angebot ab.
Kundenmeinung:
„So schlimm kann das nicht werden und Farbe bleibt bestimmt keine an den Reifen hängen. Das kann ich mir nicht vorstellen.“
Ein paar Wochen später rief der Kunde an und teilte mit, dass es nicht normal sei, dass schon nach so kurzer Zeit die Farbe an den Reifen hängt. Hallo???
Man glaubt es wirklich nicht. Den Anruf müssen Sie sich unbedingt hier anhören.
Natürlich habe ich mir das angeschaut, erklärte dem Kunden noch einmal alles haarklein. Er wollte es aber einfach nicht zur Kenntnis nehmen.
Aus Kulanzgründen haben wir die „Fahrstreifen“ mit geeigneter 2K-Beschichtung nachgearbeitet. Kostenlos und wieder ohne Gewährleistung. Bat aber den Kunden, falls es nicht funktioniert, nicht erneut zu reklamieren! 🙁