In der neusten Ausgabe des handwerk magazin, steht ein sehr interessanter Artikel zur fristlosen Kündigung bei Schwarzarbeit. Zitiert wird ein entsprechendes Urteil des Landerarbeitsgerichts Hessen (Az. 16 SA 593 / 12).
Vor drei Jahren, machte ich ganz andere Erfahrungen. Ein Mitarbeiter hatte bei einem unserer Kunden schwarz gearbeitet. Ein Fall, wie er in dem Artikel beschrieben ist.
Im Gütetermin meinte damals die Richterin, dass ihrer Meinung nach die fristlose Kündigung nicht hält, da vorher nicht abgemahnt wurde. Ausgang hier nachzulesen.
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