Dass Kunden verschiedene Angebote einholen, ist ein völlig normaler Vorgang. Sehr häufig geschieht das in der letzten Zeit per Email. Auch das ist vollkommen normal.
Um ein Angebot kalkulieren zu können, ist für den angefragten Malerbetrieb wichtig:
- Ausführungsort/Adresse
- Welche Arbeiten sind auszuführen
- Präzise Beschreibung (möglichst mit Fotos) der zu bearbeitenden Flächen. So kann z.B. erkannt werden, ob ein oder zwei Anstriche auszuführen sind
- Größenordnung der z.B. zu streichenden Zimmer: Länge/Breite/Höhe
- Möbliert/unmöbliert
- Ausführungszeitraum
So kann schnell problemlos ein Angebot kalkuliert und per Email an den Anfrager geschickt werden.
Dieser Anfrager hat aber den Vogel abgeschossen. Schon der Text der Email ließ mich erkennen, dass es sich hier um etwas ganz besonderes handelt.
Will der Anfrager mit dem Text psychologisch Druck zu machen? Der Mailempfänger ist nur einer von vielen Malerbetrieben. Soll das den Preis drücken?
Offensichtlich glaubt der Anfrager mit seiner „Einladung zur Abgabe eines Angebots“, es sei eine besondere Ehre, dazu „eingeladen“ zu werden. Aber lesen Sie zunächst selbst.
Für eine Angebotskalkulation zwingend notwendige Angaben wie z.B. Raumbreiten/Raumlängen/Raumhöhen, hat der Anfrager nicht gemacht. Dafür macht er aber selbst sehr regide Vorschriften. Hier eine kleine Auswahl (Originaltext):
- Das Angebot ist binnen der Angebotsfrist unter Verwendung des vollständig ausgefüllten Vordrucks „Angebotsschreiben“ nebst der geforderten Anlagen unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag per Post an den Auftraggeber adressiert einzureichen.
- Nachbarschaftliche Interessen sind so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.
- Der niedrigste Preis erhält den Zuschlag. Besteht bei mehreren Bietern nach dem Preise Gleichstand, so entscheidet das Los.
- Der Auftragnehmer hat die Realisierung des Auftrags in einem Ablaufplan zu beschreiben.
- Ort, Datum, Stempel und Unterschrift, Name in Druckbuchstaben
Seine als PDF mitgeschickten“Vorschriften“ füllen vier Seiten, die Sie am Artikelende einsehen können. Meine sehr deutliche gestrige Antwort an den Anfrager.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Außer unten die „freundlichen“ Bedingungen des Herrn.
Mich beschleicht der Verdacht, der Herr ist Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst, eventuell in Rente/im Ruhestand, und er hat seine private „Ausschreibung“ so formuliert, wie er es jahrzehntelang von seinem Dienstherrn gewohnt war … denn öffentliche Ausschreibungen haben üblicherweise einen ähnlichen Vorschriftenkatalog, oder, Herr Deck? (Das soll keine Entschuldigung des Verhaltens sein, nur eine Theorie, wie es zustandekam.)
Dass er natürlich die wichtigen Angaben weggelassen hat, ist hochnotpeinlich.
Habe mal nach dem Anfrager gegoogelt. Er ist Assesor und Rechtsreferent bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Nach einem undeutlichen Bild zu urteilen, geschätzte 35-40 Jahre alt.
Meine Vermutung: Die Wohnung, aus der er auszieht, hat er noch zu Studentenzeiten selbst renoviert. Jetzt verdient er etwas Kohle und haut damit mal assesorwichtig bei den Handwerkern auf den Putz. 🙁
Den „Kollegen“, der die Arbeiten ausführt, bedaure ich schon jetzt zutiefst!
Rechtsreferent und Assessor, so so. Dann weiß er es nicht nur nicht besser, sondern kann auch nicht aus seiner Haut. Prädikatsjurist ist er bestimmt auch. Und Gedichtanalysen schreibt er Ihnen formal korrekt – allerdings ohne jegliches Verständnis für den Inhalt – nicht nur in vier, sondern in fünf Sprachen, weil er auch noch altgriechisch gelernt hat (http://www.spiegel.de/schulspiegel/wanka-ueber-naina-schuelerin-tweet-gedichtsanalyse-oder-alltagswissen-a-1012981.html).
Empfehle Ihnen eine beliebige Folge „Stromberg“, um diesen Menschenschlag mal näher kennenzulernen, ohne danach die Handdesinfektion zu brauchen.
🙂 🙂