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Schlitten fahren? Nicht mit malerdeck!

Autor: malerdeck am 21. Oktober 2011

Mit dieser „Kundin“ bin ich schon von einigen Jahren einmal zusammen gerasselt. Auftraggeberin ist die Mutter dieser Dame. Die ältere Dame hat offensichtlich ihr Wohnhaus bereits vor Jahren an ihre Kinder überschrieben, weshalb die Rechnungen immer an eine Erbengemeinschaft gehen. So war das auch bei diesem Auftrag.

Wir renovierten ein Treppenhaus und die Zahlung der Rechnung ist längst überfällig.

Die „oberschlaue“ Tochter, die offensichtlich die finanziellen Dinge in der Erbengemeinschaft regelt, verzögert mit unsachlichen und falschen Argumenten die Zahlung der Rechnung. Für Anfang nächster Woche habe ich ihr  einen Mahnbescheid angekündigt.

Hier der vollständige Schriftverkehr:

Alles sachlich falsch, bis auf den Schreibfehler im Namen

 

Meine höfliche Antwort, mit Hinweis auf Rechnungsfälligkeit

 

Neue Frage der Tochter der Kundin

 

Meine knappe Antwort

 

Hätte sie doch nur ihre Mutter gefragt…

 

Höflich, aber bestimmt. Mein finales Schreiben.

Die gute Dame kann Schlitten fahren mit wem sie will, aber bitte nicht mit mir!

Ergänzung am 24.10.2011:

Am gestrigen Sonntagabend, um 21:24 Uhr, schickte die Gute diese Email.

Warum nicht gleich so, könnte man fragen!