Schlitten fahren? Nicht mit malerdeck!

Erstellt am 21. Oktober 2011 von

Mit dieser „Kundin“ bin ich schon von einigen Jahren einmal zusammen gerasselt. Auftraggeberin ist die Mutter dieser Dame. Die ältere Dame hat offensichtlich ihr Wohnhaus bereits vor Jahren an ihre Kinder überschrieben, weshalb die Rechnungen immer an eine Erbengemeinschaft gehen. So war das auch bei diesem Auftrag.

Wir renovierten ein Treppenhaus und die Zahlung der Rechnung ist längst überfällig.

Die „oberschlaue“ Tochter, die offensichtlich die finanziellen Dinge in der Erbengemeinschaft regelt, verzögert mit unsachlichen und falschen Argumenten die Zahlung der Rechnung. Für Anfang nächster Woche habe ich ihr  einen Mahnbescheid angekündigt.

Hier der vollständige Schriftverkehr:

Alles sachlich falsch, bis auf den Schreibfehler im Namen

 

Meine höfliche Antwort, mit Hinweis auf Rechnungsfälligkeit

 

Neue Frage der Tochter der Kundin

 

Meine knappe Antwort

 

Hätte sie doch nur ihre Mutter gefragt…

 

Höflich, aber bestimmt. Mein finales Schreiben.

Die gute Dame kann Schlitten fahren mit wem sie will, aber bitte nicht mit mir!

Ergänzung am 24.10.2011:

Am gestrigen Sonntagabend, um 21:24 Uhr, schickte die Gute diese Email.

Warum nicht gleich so, könnte man fragen!


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Kommentare

  1. Hut ab, Herr Deck! Mit Nörglern so gut umgehen kann nicht jeder!
    Schwabengrüße
    Shivani Allgaier

  2. Baumarketing sagt:

    Bei einem fachkundigen Auftragnehmer wäre die Zusatzrechnung nicht so einfach nach ein paar Verbaldrohungen bezahlt worden. Nach einer Bemusterung folgt ein Zusatzangebot, dass der Kunde zeichnet, wenn sich aus der Bemusterung Mehrkosten ergeben. Ausführen und in Rechnung stellen ohne Nachtragsangebot und Auftragsfreigabe ist schlechter Stil, jedoch überall im Handwerk üblich. Es gibt viele Handwerker, die haben Angst vor Bauträgern, Projektgesellschaften und Generalunternehmern, weil dort neben Architekten auch Baurechtsfachleute arbeiten und die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften überwachen.

    • malerdeck sagt:

      @Baumarketing

      Das ist ja ein eigenartiger Kommentar. Unterstellt er mir doch eine unseriöse Arbeitsweise. Dagegen verwahre ich mich selbstverständlich, weil es nicht stimmt.

      Mit der Dame war vereinbart, dass der gleiche Farbton wieder gestrichen wird. Dafür hätte ein Anstrich ausgereicht. So wurde das auch vertraglich vereinbart.

      Nun entschied sich die Dame bei Ausführung, doch einen anderen Farbton zu wählen. Dass dies einen zweiten Anstrich erfordert, darauf wurde die Dame VORHER hingewiesen und hat das auch VORHER abgezeichnet.

      Es bedarf nun wenig Fantasie, dass ein weiterer Anstrich noch einmal den gleichen Preis erfordert, wie der einfach angebotene Anstrich. Dennoch erhielt die Dame einen weit geringeren – Sonderpreis – dafür in Rechnung gestellt.

      Für die Einhaltung von Rechtsvorschriften, brauche ich keine Architekten und Baurechtsfachleute und schon gar nicht Ihre Belehrung. Und wenn Sie meinen Blogartikel richtig gelesen hätten, wäre Ihnen das auch aufgefallen.

      Mit farbenfrohen und 🙂 Grüßen, Ihr Opti-Maler-Partner,
      Werner Deck

      • Baumarketing sagt:

        Scheinbar war der Auftraggeberin nicht klar, dass sich mit der Leistung auch der Rechnungsbetrag erhöht. Wenn die Aufraggeberin ein Nachtragsangebot mit konkret benannten Mehrkosten abzeichnet und sich daran nicht mehr erinnern kann, ist Ihr Beitrag auch für mich in Ordnung, doch so scheint es nicht zu sein.

        • malerdeck sagt:

          @Baumarketing

          Natürlich war es genau so. Wenn Sie den Beitrag vollständig lesen, dann lesen Sie:

          „Die ältere Dame hat offensichtlich ihr Wohnhaus bereits vor Jahren an ihre Kinder überschrieben, weshalb die Rechnungen immer an eine Erbengemeinschaft gehen. So war das auch bei diesem Auftrag.“

          Die ältere Dame hat die Unterlagen an ihre weit weg wohnende Tochter zur Zahlung gegeben, die Tochter aber offensichtlich unvollständig informiert. Insoweit handelt es sich um interfamiliäres Kommunikationsproblem, das mir nicht mit einem langen Warten auf die längst fällige Zahlung zugemutet werden kann.

          Es wurde meinerseits von Anfang an alles richtig gemacht. Lustig finde ich Ihre Bemerkung: „Scheinbar war der Auftraggeberin nicht klar, dass sich mit der Leistung auch der Rechnungsbetrag erhöht.“

          Seit wann sind Mehrleistungen, gleich welcher Art kostenfrei? Das sagt einem doch schon der gesunde Menschenverstand, abseits der rechtlichen Lage. Wenn ich mehr bestelle, habe ich auch mehr zu bezahlen.

          Mit farbenfrohen und 🙂 freundlichen Grüßen, Ihr Opti-Maler-Partner
          Werner Deck

          • bedankt sich beim bloggenden Maler für diese tiefe Einsicht in die Rechnungs-Trickkiste solcher Auftraggeber. Der Herr Baumarketing wird dem Leben auf der Baustelle kaum gerecht mit seinen hohen Ansprüchen, der Maler verdient sein Geld auf der Baustelle und nicht am Schreibtisch. Generell ist der Bericht nachprüfbar geschrieben. Aus der Praxis kann ich allerdings hinzufügen, dass viele Handwerker kaum richtig in Rechnungslegung fit sind und eine Vielzahl von Rechnungen tatsächlich immer wieder aus verdienenen Gründen zurückgewiesen werden müssen. Mal stimmt der Rechnungsempfänger nicht, mal fehlt die Ausweisung nach § 35a EStG, die bei Auftragserteilung stets als strikter Auftragsbestandteil mitbeauftragt wird. Um es kurz zu machen: Der obige Fall ist derjenige solcher, die aus welchen Gründen auch immer „auf Zeit“ und „Umstände“ spielen möchten: „mit jemand Schlitten fahren“ wollen, ist dafür der richtige Ausdruck. Chapeau, Herr Malerdeck!

  3. Hallo Herr Deck,

    die Kommentare von Baumarketing zeigen mal wieder auf, man ist nie vor Trollen sicher.

    Aber Sie haben sehr gelungen geantwortet.

    Viele Grüße

    Volker Buntrock

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