Mitarbeiter wird vom Kunden gefragt, ob er auch schwarz bei ihm arbeitet

Erstellt am 14. Juli 2010 von

Schwarzarbeit?

Es kommt zwar nicht oft vor, aber heute war es wieder einmal so weit. Einer meiner Mitarbeiter wurde vom Kunden um Schwarzarbeit angegangen. Selbstverständlich hat er das abgelehnt.

Mich ärgert es, wenn Kunden meine Mitarbeiter nach Schwarzarbeit fragen. Am liebsten würde ich die Kunden jeweils zur Rede stellen. Aber dann ist es vielleicht nicht mehr mein Kunde. Ein Dilemma.

Anfang des Jahres bin ich einem Mitarbeiter auf die Schliche gekommen, der von sich aus eine Kundin aktiv auf Schwarzarbeit angesprochen und dort auch ausgeführt hat. Den Mitarbeiter habe ich fristlos entlassen. Natürlich trafen wir uns vor dem Arbeitsgericht wieder. Das ist eine längere Geschichte, über die ich später noch berichten werde.


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Kommentare

  1. […] Vor ein paar Tagen habe ich darüber berichtet, wie Kunden meine Mitarbeiter wegen Schwarzarbeit ans… Dieses Mal der umgekehrte Weg. Hat sich zwar bereits im Januar zugetragen, aber durch die aktuelle Kundenansprache eines Mitarbeiters nach Schwarzarbeit, fiel mir dieser berichtenswerte Fall wieder ein. […]

  2. Sehr geehrter Herr Deck,

    ich habe auch den weiterführenden Artikel http://www.malerdeck.de/blog/mitarbeiter-wegen-schwarzarbeit-fristlos-gekuendigt-arbeitsgericht-war-anderer-meinung gelesen und bin doch einigermasen überrascht vom Ausgang der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. Was mich besonders erstaunt ist der Umstand, das Schwarzarbeit gesetzeswidrig ist – sowohl in der Ausführung (Arbeitnehmer) als auch als Angebot (Arbeitgeber). Stellt der Vergleich somit nicht eine Unterstützung einer gesetzeswidrigen Handlung dar …?

    Ich kann Ihren Ärger gut nachvollziehen

    Gruss
    Nicole Meurer

    • malerdeck sagt:

      Liebe Frau Meurer,

      vielen Dank. Ja, das könnte man so interpretieren, wie Sie es beschrieben haben. Wir sind halt relativ machtlos, leider. 🙁

      Mit farbenfrohen und 🙂 Grüßen, Ihr Opti-Maler-Partner,
      Werner Deck

      • Sylvia Kegel sagt:

        Das ist geschäftsschädigendes Verhalten dieses Mitarbeiters, und als solches doch wohl strafrechtlich verfolgbar – entgangener Auftrag, Rufschädigung, Wettbewerb – warum nicht das „erstrittene“ Gehalt so wieder zurückholen vom Schädiger? Oder wird man bei so einem „Rechts“spruch auch noch zu einem Verzicht auf weitere Ansprüche ggü dem Verursacher genötigt? Oder – wer weiss, hierzulande stehen ja auch mittelständische Arbeitgeber gern mal unter Generalverdacht – ist der Arbeitgeber etwa für betrügerisches Verhalten seiner Mitarbeiter auch dann haftbar, wenn seine eigenen Interessen verletzt werden?

        • malerdeck sagt:

          Es war ja kein Urteil, sondern ich wurde zum Vergleich genötigt. Das ist leider übliche Praxis.

          • Sylvia Kegel sagt:

            Richtig, aber es war ein Vergleich nach dem Arbeitsrecht – und das hat nichts mit dem Strafrecht zu tun. Dafür ist ja gesondert Klage zu erheben. Aber jetzt ist es wohl recht spät – nur, warum sagen Ihnen das Rechtsanwälte und Richter nicht? Ist denen das Rechtssystem völlig egal?

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