Mit uns nicht! Das ist nach meiner Meinug eine sehr unverschämte Aufforderung zu einer Angebotsabgabe

Erstellt am 26. Januar 2015 von

Dass Kunden verschiedene Angebote einholen, ist ein völlig normaler Vorgang. Sehr häufig geschieht das in der letzten Zeit per Email. Auch das ist vollkommen normal.

Um ein Angebot kalkulieren zu können, ist für den angefragten Malerbetrieb wichtig:

  • Ausführungsort/Adresse
  • Welche Arbeiten sind auszuführen
  • Präzise Beschreibung (möglichst mit Fotos) der zu bearbeitenden Flächen. So kann z.B. erkannt werden, ob ein oder zwei Anstriche auszuführen sind
  • Größenordnung der z.B. zu streichenden Zimmer: Länge/Breite/Höhe
  • Möbliert/unmöbliert
  • Ausführungszeitraum

So kann schnell problemlos ein Angebot kalkuliert und per Email an den Anfrager geschickt werden.

Dieser Anfrager hat aber den Vogel abgeschossen. Schon der Text der Email ließ mich erkennen, dass es sich hier um etwas ganz besonderes handelt.

Will der Anfrager mit dem Text psychologisch Druck zu machen? Der Mailempfänger ist nur einer von vielen Malerbetrieben. Soll das den Preis drücken?

Offensichtlich glaubt der Anfrager mit seiner „Einladung zur Abgabe eines Angebots“, es sei eine besondere Ehre, dazu „eingeladen“ zu werden. Aber lesen Sie zunächst selbst.

Mit uns nicht

Die kunstvolle „Einladung zur Abgabe eines Angebots“

Für eine Angebotskalkulation zwingend notwendige Angaben wie z.B. Raumbreiten/Raumlängen/Raumhöhen, hat der Anfrager nicht gemacht. Dafür macht er aber selbst sehr regide Vorschriften. Hier eine kleine Auswahl (Originaltext):

  • Das Angebot ist binnen der Angebotsfrist unter Verwendung des vollständig ausgefüllten Vordrucks „Angebotsschreiben“ nebst der geforderten Anlagen unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag per Post an den Auftraggeber adressiert einzureichen.
  • Nachbarschaftliche Interessen sind so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.
  • Der niedrigste Preis erhält den Zuschlag. Besteht bei mehreren Bietern nach dem Preise Gleichstand, so entscheidet das Los.
  • Der Auftragnehmer hat die Realisierung des Auftrags in einem Ablaufplan zu beschreiben.
  • Ort, Datum, Stempel und Unterschrift, Name in Druckbuchstaben

Seine als PDF mitgeschickten“Vorschriften“ füllen vier Seiten, die Sie am Artikelende einsehen können. Meine sehr deutliche gestrige Antwort an den Anfrager.

präzise Stellungsname

Meine mehr als deutliche Antwort

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Außer unten die „freundlichen“ Bedingungen des Herrn.

Seite 1

Seite 1

Seite 2

Seite 2

Seite 3

Seite 3

Seite 4

Seite 4


Schreibe einen Kommentar


Kommentare

  1. Stefan Baur sagt:

    Mich beschleicht der Verdacht, der Herr ist Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst, eventuell in Rente/im Ruhestand, und er hat seine private „Ausschreibung“ so formuliert, wie er es jahrzehntelang von seinem Dienstherrn gewohnt war … denn öffentliche Ausschreibungen haben üblicherweise einen ähnlichen Vorschriftenkatalog, oder, Herr Deck? (Das soll keine Entschuldigung des Verhaltens sein, nur eine Theorie, wie es zustandekam.)

    Dass er natürlich die wichtigen Angaben weggelassen hat, ist hochnotpeinlich.

error: Content is protected !!
Cookie Consent mit Real Cookie Banner