Archiv vom Juli, 2014

Christopher Oberst hat seine Gesellenprüfung mit Bravour bestanden

Autor: malerdeck am 31. Juli 2014

Stolz darf ich verkünden, dass unser (ehemaliger) Azubi, Christopher Oberst, gestern seine dreitägige  Gesellenprüfung mit Bravour bestanden hat. Ab heute verstärkt er unser Team als vollwertiger Geselle.

Lieber Chris, auf diesem Weg noch einmal meinen herzlichen Glückwunsch. Ich bin stolz auf Dich, dass Du die drei Jahre durchgehalten hast und es erfolgreich gepackt hast!

Prüfung bestanden

Der frisch gebackene Geselle gestern Abend, kurz nach dem Ausladen seiner Gesellenprüfungsteile

Gesellenprüfung erfolgreich bestanden

Der „Beweis“: Bestanden

erfolgreich bestanden

Die Prüfungsobjekte

Emails an mich verdienen einen hochgeistigeren Ansatz. So Steve Raubenstine, Vorsitzender und GF von NETObjects

Autor: malerdeck am 31. Juli 2014

Diese Werbeemail erhielt ich gestern. Angeblich vom Vorsitzenden und Geschäfstführer NETObjects persönlich. Der Grund: „Da Sie nach den Dutzenden von Marketing-E-Mails noch nicht aktualisiert haben…“ Will sagen, ich habe die neuste Version von NETObjects noch immer nicht gekauft.

Dann: „Sie verdienen einen hochgeistigeren Ansatz.“ Wow, Steve Raubenstine hält mich offensichtlich für eine schwer zu knackende Werbenuss?

„Hallo Werner, Haben Sie eine Minute?“, werde ich im Betreff gefragt. Den Roman zu lesen, dauert sicher länger als eine Minute.

Meine Antwort beginnt mit: „Hallo Steve, haben Sie 15 Sekunden, ohne hochgeistigen Ansatz?“

Werbung von Netobjects

Da Sie nach den Dutzenden von Marketing-E-Mails noch nicht aktualisiert haben, verdienen Sie einen hochgeistigeren Ansatz

pfiffige Antwort an Netobjects

Mir reichen 15 Sekunden, ohne hochgeistigen Ansatz

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„Fassadenhaie“ im hiesigen Ortsteich?

Autor: malerdeck am 30. Juli 2014
unseriöse Anbieter

Der Fassadenhai

Als Fassaden-/Dachhaie werden Firmen bezeichnet, die den Kunden an der Haustüre Aufträge aufschwatzen, die dann zu wesentlich überhöhten Preisen und in mangelhafter Qualität ausgeführt werden.

Anlass für diesen Artikel ist der gestrige „Besuch“ einer Malerfirma (?), deren Vertreter bei einer Verwandten an der Haustür klingelte.

Man wäre gerade in der Nachbarschaft und die Fassade hätte doch auch einen Neuanstrich notwendig. Schließlich könne man Gerüst und Arbeit gleich sehr günstig mit anbieten.

„Wir haben einen Maler in der Verwandschaft“, war die Antwort meiner Verwandten.

„Kann der das auch so billig wie wir machen?“, war die dreiste Rückfrage. „Das weiß ich nicht, aber bestimmt besser“, war die schlagfertige Antwort der Verwandten. 🙂

Wenn ich es richtig beobachtete, macht diese Firma zur Zeit hier eine Reihe von Fassaden. Ob es sich dabei um einen sogenannten „Fassadenhai“ handelt, kann ich nicht beurteilen.

Sagen kann ich aber, dass diese Firma an diesem Haus vor ca. fünf Tagen das Gerüst abbaute, nachdem das Gebäude neu von ihr gestrichen wurde. Als ich gestern daran vorbeifuhr, waren im unteren Bereich bereits Nacharbeiten im Gang!

Fassadenhaie am Werk

Schlechte Arbeit. Nachbesserung schon nach fünf Tagen

Fassadenhaie unterwegs

Beispielfoto für Putzschaden nach Neuanstrich

 Offensichtlich wurde einfach über lose sitzenden Putz gestrichen, der jetzt entfernt und nachgearbeitet werden muss. Wie gesagt, nach fünf Tagen! So einen offensichtlichen Schaden, muss eine sorgfältige Fachfirma im Vorfeld erkennen und fachgerecht bearbeiten.

Für den Auftraggeber bleibt zu hoffen, dass dies der einzige Schaden bleibt.

Warnung vor betrügerischen „Fassaden-Beschichtern“, vom Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz:
Der Bundesinnungsverband des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks – in Frankfurt am Main warnt Hausbesit­zer vor den Praktiken verschiedener Unternehmen, die zu „besonders günstigen Be­din­gungen“ Be­schichtungen von Häuserfassaden anbieten. Immer mehr häuften sich die Fälle, in denen der Auftraggeber nach Durchführung der Arbeiten feststellt, dass entweder die Qualität der Leistungen unbefriedigend und/oder der ge­forderte Preis erheb­lich höher als vereinbart ist. Rechtliche Schritte seien – so der Hauptverband – oft kaum möglich. Entweder hatte sich die ausfüh­rende Firma durch ge­schickte Vertragsfor­mulierungen abgesichert oder sie ist gar nicht mehr festzu­stellen, weil sie nicht einmal einen ordnungsgemäßen Firmensitz hat und die Arbeiten durch sogenannte „flie­gende Kolonnen“ ausführen lässt. Haus­besitzer sollten Fassaden­beschichtungen nur von ortsbe­kannten Unter­nehmen ausführen lassen, einem Maler- und Lackiererinnungsbe­trieb, der mit modernen Materialien – also selbst­verständlich auch mit Fassadenbeschichtungen – vertraut ist. Über quali­fizierte Innungsfachbe­triebe informiert die ortsansässige Maler- und La­ckiererinnung. Innungsbetriebe finden sich auch in der Be­triebedatenbank unter www.farbe.de.

Ergänzung am 31.07.2014:

Heute Morgen rief mich der Besitzer des Hauses an, an dem der Schaden passiert ist. Sein Haus sei hier veröffentlicht und das sei verboten. Wenn ich das Bild nicht umgehend entferne, geht er sofort zur Staatsanwaltschaft. Auf meine Antwort, dass das Foto nur einen Ausschnitt des Haussockels zeigt, wiederholte er seine Forderung.

Meines Wissens ist das Fotografieren eines öffentlichen Gebäudes, zumal hier nur ein winziger Ausschnitt, nicht verboten, erklärte ich ihm. Er bestand aber trotzdem auf der Bildentfernung und seiner Drohung mit der Staatsanwaltschaft. Mit meinem Versprechen – „Ich mache mich schlau und wenn das verboten ist, entferne ich das Bild selbstverständlich“ – beendeten wir das Gespräch.

Schlau habe ich mich gemacht. Das Fotografieren eines öffentlichen Gebäudes ist selbstverständlich nicht verboten! Das eines Sockels schon gar nicht. Darüber gibt es im Internet jede Menge juristische Literatur.

Dazu empfehle ich doch einmal den aufklärenden Artikel von Rechtsanwalt Björn Matthias Jotzo: „Darf jemand einfach mein Haus fotografieren und in einer Zeitung veröffentlichen?“

Auszug: aus dem Artikel:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat schon früh mit Urteil vom 09.03.1989 entschieden (I ZR 54/87), dass es auf das Urheberrecht gar nicht ankommt. Vielmehr kommt es – so der BGH – darauf an, ob in die Eigentumsrechte des
Grundstückseigentümers eingegriffen wird. Und eine solche Beeinträchtigung komme bei Fassadenfotografien von öffentlichem Straßenland aus nur selten vor. Die kommerziell verwertete Fassadenfotografie ist größtenteils unproblematisch und nur in seltenen Fällen unzulässig.

Rechtlich ist das Foto also unbedenklich und ich habe nichts verbotenes getan. Wenn aber des Hausbesitzers Herz daran hängt, dass man den Sockel seines Hause nicht erkennt, entferne ich ihm zuliebe selbstverständlich das Bild, bzw. mache es unkenntlich. Damit ist für mich der Fall erledigt.

Für 25 Jahre Geschäftspartnerschaft eine blumige Überraschung erhalten

Autor: malerdeck am 30. Juli 2014

Das ist eine sehr seltene Ausnahme und ein wunderbares Kundenbindungsinstrument. 🙂 Vielen Dank an Helmut und Stefan Förderer.

Kundenbindung ist wichtig

Eine blumige Überraschung erhalten

Blumen für die Kunden

Das gibt einen schönen Strauß für meine liebe Liebe

„Bei von Ihnen durchgeführten Arbeiten gibt es gar keine Probleme“, schreibt uns diese Familie

Autor: malerdeck am 30. Juli 2014

Mein großartiges Team hat wieder erstklassige Arbeit geleistet. Vielen Dank dafür. 🙂 Kundenehepaar war hoch zufrieden und gibt uns die Note 1.

Alles war wunderbar in Ordnung

Schnell, sauber, sehr freundlich und perfekte Abrechnung

Betrugsversuch von “Gewerbeerfassungs-Zentrale.de”, mit amtlich aussehendem Schreiben

Autor: malerdeck am 30. Juli 2014

Durch eine Adressänderung, war ein neuer Handelsregistereintag notwendig. Prompt erhalte ich ein amtlich aussehendes Schreiben der Gewerbeerfassungs-Zentrale.de. Das ist nichts als ein Betrugsversuch!

Dreist auch die Aufforderung, innerhalb drei Tagen zu bezahlen. 🙁

drei TAge Zahlungsfrist

Betrugsversuch Gewerbeerfassungs-Zentrale – Handels- und Gewerberegister

Schätze,  es handelt sich um die selbe Firma, die mir schon vor ein paar Tagen ein Zahlungsformular schickte. 🙁

Interview MyMammer mit Werner Deck, Mister Social Media des Handwerks

Autor: malerdeck am 30. Juli 2014

Tipps vom „Mister Social Media des Handwerks“, im Interview von MyHammer,  mit Jurymitglied Werner Deck , anlässlich des Wettbewerbs „Handwerkerseite des Jahres 2014“

Sehr schräg oder? Bestellung per Email an Großhändler, wurde dort nach neun Monaten ungelesen gelöscht

Autor: malerdeck am 29. Juli 2014

Wie schräg ist denn das? Am 16.10.2013 bestellte ich bei einem Farbengroßhändler in Karlsruhe per Email Ware. Ich bat damals um kurze Rückmeldung, ob die Ware zum bestellten Termin eintrifft. Rückmeldung? Fehlanzeige! Bei einem Anruf, wenige Tage, später erhielten wir die Auskunft, dass dort angeblich keine Email von uns eingegangen sei.

Heuite erhielt ich eine automatische Email, dass unsere seinerzeitige Bestellung vom 16.10.2013, dort ungelesen heute gelöscht wurde. Das gibt doch einen tiefen Einblick in die dortige Organisation oder?

keine Organisation beim Handel

Bestellung von vor neun Monaten, wurde ungelesen gelöscht

So informierten wir die Kunden über unser Telefonproblem

Autor: malerdeck am 29. Juli 2014

Durch #KabelBW waren wir einige Tage von der Außenwelt abgeschnitten. Über die Tageszeitung informierten und entschuldigten wir uns mit diesen 3-spaltigen Anzeigen.

sind telefonisch nicht erreichbar

Info am Samstag, 26. Juli und am Montag, 28. Juli

Das Telefon geht wieder

Info am Dienstag, 29. Juli und am Mittwoch, 30. Juli

Die Visitenkarten für unsere neuen Azubis bestellt

Autor: malerdeck am 29. Juli 2014

Eben bestellt: Die Visitenkarten für unsere neuen Azubis, die bald ihre Ausbildung bei uns beginnen. Bei uns hat jeder Mitarbeiter seine eigene Visitenkarte.

Eben für Azubis bestellt

Für unsere neuen Azubis

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