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Haustürgeschäft bei einem Fassadenhai abgeschlossen. Wie sich der gleiche Kunde beim Einkauf sonst verhält

Autor: malerdeck am 8. August 2014

Sommerzeit ist Fassadenzeit. Gleichzeitig aber auch die große Zeit der Fassadenhaie. Was ein Fassadenhai genau ist, darüber schrieb ich vor kurzem einen Artikel.

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Der Fassadenhai

Betrug durch Fassadenhaie

Der Fassadenhai an der Haustür

Es klingelt an der Haustür. Ein freundlicher Mensch erklärt sehr bestimmt, dass die Hausfassade dringend gestrichen werden müsse. Man sei gerade in der Nachbarschaft tätig und könne deshalb die Fassade des Hauses gleich ganz besonders günstig mit streichen. Flugs wird an der Haustür ein Angebot erstellt und auch gleich der Vertrag unterschrieben.

Die Schnäppchenjägermentalität hat zugeschlagen. Gier frisst Hirn, könnte man dazu auch sagen. Schon am nächsten Tag steht das Gerüst und die Arbeiten beginnen.

Soweit, so schlecht. 🙁

Wie verhält sich der gleiche Kunde denn sonst?

Es klingelt an der Tür und daraußen steht ein Zeitungswerber, der ihm z.B. ein Abo von Stern, Spiegel, Brigitte etc. verkaufen will. Da kommt erst gar kein Gespräch zustande. Der Kunde schlägt dem Werber gleich wieder die Tür vor der Nase zu!

Stiftung warentestDer gleiche Kunde will sich z.B. einen neuen Fernseher kaufen. Zuerst werden Freunde und Nachbarn befragt.  Dann wird nach Testberichten im Internet gegoogelt. Die Auswertung dauert Tage. Vielleicht lässt sich der Kunde auch noch im Fachgeschäft beraten, in dem er das Gerät hoffentlich auch kauft.

Oder aber er googelt im Internet, vergleicht die Preise und bestellt das Gerät bei einem Internethändler. Zeitaufwand für diese Aktion: Viele Stunden!

Fazit:

  • Der Abowerber an der Tür wird gar nicht erst  angehört.
  • Bei einem Artikel (z.B. Fernseher) mit einem Wert von ca. € 300,– bis € 1000,–, investiert der Kunde sehr viel Aufwand und Zeit in die erforderliche Information.
  • Beim Fassadenanstrich seines Hauses, unterschreibt der Kunde innerhalb kurzer Zeit einen Vertrag über € 5000,– bis € 10000,–  bei einer Firma, die er bisher nicht kannte und die in der Regel auch nicht ortsansässig ist. An der Haustür! Ohne auch nur mit der Wimper zu zucken! Der Kunde hat sich nicht über die Firma informiert, er weiß nicht, ob die angebotenen Leistungen fachlich richtig sind und qualitativ gut ausgeführt werden. Statt sich von örtlichen Malerfirmen beraten zu lassen und ein seriöses Angebot einzuholen, unterschreibt er ohne jede Detailkenntnis einen Haustürvertrag.

Das ist für mich ein unglaubliches Phänomen! Bei € 500,– viele Stunden auf Informationsbeschaffung  verwenden, bei € 10000,– an der Haustür sofort den Vertrag zu unterschreiben.

Vertrag an der Haustür unterschrieben

Vertrag an der Haustür unterschrieben

Und wehe, das Kind ist in den Brunnen gefallen. Dann beschwert sich der Kunde bei Verbraucherschutzorganisationen, Handwerkskammer und der Innung. Diese Institutionen können davon ein Lied singen.

Die können ihm aber auch nicht mehr helfen. Hätte er sich beim Fassadenanstrich seines Hauses genauso informiert, wie er es bei der Anschaffung eines Fernsehers macht, wäre ihm dieses Übel nicht passiert.

Mein Mitleid bei durch Fassadenhaie geschädigten Hausbesitzern, hält sich daher sehr in Grenzen.

Warum ich das schreibe? Weil aktuell im hiesigen Bereich viele Fassaden von nicht ortsansässigen Firmen gestrichen werden. Im kurzen Abschnitt einer Straße, stehen z.B. gleich drei oder vier Gerüste der gleichen Malerfirma. Ob das Fassadenhaie sind, kann ich natürlich nicht sagen.

Aus rechlicher Sicht empfehle ich Ihnen noch den Artikel der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Pfennig & Wabbel. Überschrift: Teure Reparaturen – Betrüger sind unterwegs.

„Fassadenhaie“ im hiesigen Ortsteich?

Autor: malerdeck am 30. Juli 2014
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Der Fassadenhai

Als Fassaden-/Dachhaie werden Firmen bezeichnet, die den Kunden an der Haustüre Aufträge aufschwatzen, die dann zu wesentlich überhöhten Preisen und in mangelhafter Qualität ausgeführt werden.

Anlass für diesen Artikel ist der gestrige „Besuch“ einer Malerfirma (?), deren Vertreter bei einer Verwandten an der Haustür klingelte.

Man wäre gerade in der Nachbarschaft und die Fassade hätte doch auch einen Neuanstrich notwendig. Schließlich könne man Gerüst und Arbeit gleich sehr günstig mit anbieten.

„Wir haben einen Maler in der Verwandschaft“, war die Antwort meiner Verwandten.

„Kann der das auch so billig wie wir machen?“, war die dreiste Rückfrage. „Das weiß ich nicht, aber bestimmt besser“, war die schlagfertige Antwort der Verwandten. 🙂

Wenn ich es richtig beobachtete, macht diese Firma zur Zeit hier eine Reihe von Fassaden. Ob es sich dabei um einen sogenannten „Fassadenhai“ handelt, kann ich nicht beurteilen.

Sagen kann ich aber, dass diese Firma an diesem Haus vor ca. fünf Tagen das Gerüst abbaute, nachdem das Gebäude neu von ihr gestrichen wurde. Als ich gestern daran vorbeifuhr, waren im unteren Bereich bereits Nacharbeiten im Gang!

Fassadenhaie am Werk

Schlechte Arbeit. Nachbesserung schon nach fünf Tagen

Fassadenhaie unterwegs

Beispielfoto für Putzschaden nach Neuanstrich

 Offensichtlich wurde einfach über lose sitzenden Putz gestrichen, der jetzt entfernt und nachgearbeitet werden muss. Wie gesagt, nach fünf Tagen! So einen offensichtlichen Schaden, muss eine sorgfältige Fachfirma im Vorfeld erkennen und fachgerecht bearbeiten.

Für den Auftraggeber bleibt zu hoffen, dass dies der einzige Schaden bleibt.

Warnung vor betrügerischen „Fassaden-Beschichtern“, vom Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz:
Der Bundesinnungsverband des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks – in Frankfurt am Main warnt Hausbesit­zer vor den Praktiken verschiedener Unternehmen, die zu „besonders günstigen Be­din­gungen“ Be­schichtungen von Häuserfassaden anbieten. Immer mehr häuften sich die Fälle, in denen der Auftraggeber nach Durchführung der Arbeiten feststellt, dass entweder die Qualität der Leistungen unbefriedigend und/oder der ge­forderte Preis erheb­lich höher als vereinbart ist. Rechtliche Schritte seien – so der Hauptverband – oft kaum möglich. Entweder hatte sich die ausfüh­rende Firma durch ge­schickte Vertragsfor­mulierungen abgesichert oder sie ist gar nicht mehr festzu­stellen, weil sie nicht einmal einen ordnungsgemäßen Firmensitz hat und die Arbeiten durch sogenannte „flie­gende Kolonnen“ ausführen lässt. Haus­besitzer sollten Fassaden­beschichtungen nur von ortsbe­kannten Unter­nehmen ausführen lassen, einem Maler- und Lackiererinnungsbe­trieb, der mit modernen Materialien – also selbst­verständlich auch mit Fassadenbeschichtungen – vertraut ist. Über quali­fizierte Innungsfachbe­triebe informiert die ortsansässige Maler- und La­ckiererinnung. Innungsbetriebe finden sich auch in der Be­triebedatenbank unter www.farbe.de.

Ergänzung am 31.07.2014:

Heute Morgen rief mich der Besitzer des Hauses an, an dem der Schaden passiert ist. Sein Haus sei hier veröffentlicht und das sei verboten. Wenn ich das Bild nicht umgehend entferne, geht er sofort zur Staatsanwaltschaft. Auf meine Antwort, dass das Foto nur einen Ausschnitt des Haussockels zeigt, wiederholte er seine Forderung.

Meines Wissens ist das Fotografieren eines öffentlichen Gebäudes, zumal hier nur ein winziger Ausschnitt, nicht verboten, erklärte ich ihm. Er bestand aber trotzdem auf der Bildentfernung und seiner Drohung mit der Staatsanwaltschaft. Mit meinem Versprechen – „Ich mache mich schlau und wenn das verboten ist, entferne ich das Bild selbstverständlich“ – beendeten wir das Gespräch.

Schlau habe ich mich gemacht. Das Fotografieren eines öffentlichen Gebäudes ist selbstverständlich nicht verboten! Das eines Sockels schon gar nicht. Darüber gibt es im Internet jede Menge juristische Literatur.

Dazu empfehle ich doch einmal den aufklärenden Artikel von Rechtsanwalt Björn Matthias Jotzo: „Darf jemand einfach mein Haus fotografieren und in einer Zeitung veröffentlichen?“

Auszug: aus dem Artikel:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat schon früh mit Urteil vom 09.03.1989 entschieden (I ZR 54/87), dass es auf das Urheberrecht gar nicht ankommt. Vielmehr kommt es – so der BGH – darauf an, ob in die Eigentumsrechte des
Grundstückseigentümers eingegriffen wird. Und eine solche Beeinträchtigung komme bei Fassadenfotografien von öffentlichem Straßenland aus nur selten vor. Die kommerziell verwertete Fassadenfotografie ist größtenteils unproblematisch und nur in seltenen Fällen unzulässig.

Rechtlich ist das Foto also unbedenklich und ich habe nichts verbotenes getan. Wenn aber des Hausbesitzers Herz daran hängt, dass man den Sockel seines Hause nicht erkennt, entferne ich ihm zuliebe selbstverständlich das Bild, bzw. mache es unkenntlich. Damit ist für mich der Fall erledigt.

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