Kategorie: Kundeninformation
Warum wir immer pünktlich sind. Dieses Video liefert Ihnen die Erklärung. Alles nur eine Frage der Organisation!
In diesem Video zeige ich Ihnen, warum wir zugesagte Termine so präzise einhalten können und unsere Kunden mit unserer Pünktlichkeit begeistern.
Im Vollbildmodus, das Kästchen unten rechts im Videofenster anklicken, sind die Details besser erkennbar.
Im Video ist nicht alles sehr gut erkennbar. Dennoch, mein Motto: Lieber gut, als perfekt!
Feinstaubalarm in Innenräumen: Bei Hartböden um 25,8% höher, als die EU-Grenzwerte für die Außenluft
Hohe Feinstaubbelastungen sind gesundheitsschädlich. Denn Feinstaub in der Luft kann unter anderem zu Atemwegserkrankungen führen, das Herz-Kreislauf-System schädigen und die Lebenserwartung senken.
Während für die Außenluft EU-weit Grenzwerte gelten, wurde für die Raumluft bisher keine Grenzwertkonzentration festgelegt.
Bessere Luftqualität dank Teppichboden
Die Feinstaubkonzentration in der Raumluft ist bei Teppichböden gering.
Bei der Außenluft beträgt der Grenzwert 50 Mikrogramm Feinstaub, pro Kubikmeter Außenluft. Bei Hartböden im Innenbereich, beträgt die Belastung satte 62,9 Mikrogramm.
Das ist eine weitgehend unbekannte Tatsache. Gesünder leben mit Teppichboden: Feinstaub? Nein, danke!
Teppichboden vermindert die Feinstaubbelastung der Raumluft
Feinstaub kann nicht nur die Außenluft, sonder auch die Luft in Innenräumen belasten. So ergab eine vom Deutschen Allergie- und Asthmabund (DAAB) in Auftrag gegebene Studie, dass die durchschnittliche Feinstaubkonzentration in Räumen mit glatten Bodenbelägen weit über dem EU-Grenzwert in Höhe von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Außenluft liegt.
In Räumen mit Teppichboden dagegen ist die Feinstaubkonzentration mit 30,4 Mikrogramm pro Kubikmeter Raumluft weniger als halb so hoch, wie in Räumen mit Parkett, Laminat oder Fliesen.
Teppichboden bindet Feinstaub und Allergene bis zum nächsten Saugen
Die niedrige Feinstaubkonzentration in Räumen mit Teppichboden lässt sich so erklären: Weil die Teppichfasern den gesundheitsschädlichen Feinstaub binden, gelangt dieser nicht in die Raumluft und richtet deshalb auch keinen Schaden an. Das Staubbindungsvermögen ist also eine positive Eigenschaft des textilen Bodenbelags. Auf glatten Böden haftet dagegen kein Staub. Im Gegenteil: Er wird bei jedem Schritt aufgewirbelt.
Da wir fast 90% unseres Lebens in geschlossenen Räumen verbringen, kommt der Wahl des Bodenbelags eine große Bedeutung zu.
DAAB empfiehlt pflegeleichte Teppichboden
Teppichböden können nicht nur Feinstaub, sondern auch daran gebundene allergieauslösende Stoffe wie z.B. das Katzen- oder Hausstaubmilbenallergene festhalten. Auf diese Weise ist im Vergleich zu glatten Bodenbelägen die Belastung der Raumluft gering. Feinstaub und Allergene gelangen nicht in die Atemwege und Lunge, wo sie die Gesundheit schädigen.
Aus diesem Grund empfiehlt der DAAB kurzfloorige Teppichböden. Diese sind besonders pflegeleicht, denn Staub und Allergene lassen sich problemlos absaugen.
Maßnahmen zur Verminderung des Feinstaubes in der Raumluft:
- Teppichböden binden Feinstaub und Allergene bis zum nächsten Saugen. Sie sind daher glatten Bodenbelägen vorzuziehen.
- Zweimal täglich Lüften durch Öffnen gegenüberliegender Fenster tauscht die Raumluft aus.
- Ein- bis zweimal in der Woche Staubsaugen entfernt den Staub vom textilen Bodenbelag. Empfehlenswert sind Staubsauger mit HEPA-Filter. Staubsaugerbeutel sollten alle vier bis sechs Wochen ausgetauscht werden.
- Rauch in geschlossenen Räumen gilt es zu vermeiden. Denn Rußpartikel von Zigaretten sammeln sich als Feinstaub in der Raumluft.
- Für glatte Bodenbeläge empfiehlt sich tägliches, feuchtes Wischen, um den Staub gründlich zu entfernen. Achtung: Nicht jedes Parkett und Laminat verträgt dies, ohne Schaden zu nehmen.
- Auf offene Bücherregale den Bücher selbst und auch auf den Blättern von Pflanzen lagert sich Staub ab. Dieser sollte regelmäßig entfernt werden. Am besten zweimal in der Woche mit Mikrofasertüchern oder leicht feuchten Fensterledern. Daran bleibt der Staub haften und wird nicht bloß verwirbelt.
Weitere wichtige Informationen zum Herunterladen:
- Dr. Dipl.-Ing. Andreas Winkens VDI, Gesellschaft für Umwelt- und Innenraumanalytik – GUI – Mönchenglattbach. Artikel zum Thema: Besser Teppichböden – Neues Teppichsiegel bei Feinstaub
- Artikel aus “Allegie konkret”: Neues Teppichsiegel bei Feinstaub
- Artikel aus “Verbraucher konkret” – Verbraucherinitiative e.V. (www.verbraucher.org): Feinstaubalarm in Innenräumen
Weitere Informationen erhalten Sie bei
Europäische Teppich-Gemeinschaft e.V., Hans-Böckler-Str. 205, 42109 Wuppertal
http://www.teppichboden-hilft.de, kostenlose Info-Hotline: 0800-3848377
Kundin verloren, da ich ihr Problem nicht lösen konnte
Es kommt zwar sehr selten vor, aber gestern war es wieder einmal so weit. Eine Kundin beschwerte sich über die Höhe ihrer Rechnung. Ein sehr unerquickliches Gespräch.
Was war geschehen? Gegenüber dem Festpreisangebot, beauftragte die Kundin vor Ort weitere Arbeiten. Statt einer Wand, wie ursprünglich beauftragt, wurde im Gästezimmer eine zusätzliche Wand tapeziert.
Zusätzliche Spachtelarbeiten waren erforderlich und an sechs Ecken wurden Kantenleisten eingebaut.
Für den Farbton des Anstriches, jeweils einer Wand, im Gästezimmer und der Küche, konnte sich die Dame nur schwer für einen Farbton entscheiden. Nach ausgeführtem Anstrich, gefiel der Farbton der Dame dann doch nicht. Neuen Farbton richten, neu streichen. Und das drei bis vier Mal.
Alle zusätzlichen Taglohnarbeiten, wurden korrekt aufgeschrieben und von der Kundin per Unterschrift bestätigt.
In der Rechnung sah das dann so aus.
Das Angebot schloss mit einem Preis von € 1083,53, die Rechnung hat einen Endbetrag von € 2139,95.
Das sei ja mehr als das Doppelte zum Angebot und das könne nicht sein, so die Kundin. Geduldig erklärte ich ihr die Arbeiten, die sie zusätzlich beauftragt und unterzeichnet hatte. Sie hätte unterschrieben und überhaupt nicht gelesen, was sie unterschreibt!?
Und für die paar “Kleingkeiten” könne man so lange nicht brauchen. Sie wolle, dass ich vorbeikomme und mir die “kleinen” Flächen vor Ort ansehe. Ich sei der Fachmann und solle Ihr das erklären.
Schließlich habe die Küchenwand nur eine ganz geringe Wandfläche. Der Hinweis, dass eine normale Wand, die ohne Hängeschränke und Küchenmöbel ist, sichj wesentlich schneller streichen lässt, als diese Küchenwand, wurde nicht zur Kenntnis genommen.
Auch mein Hinweis auf z.B. “kleine” Kinderschuhe, die fast den gleichen Preis der Erwachsenenschuhe kosten, ging ins Leere. Kurzum, wir drehten uns im Kreis und kamen zu keinem Ergebnis.
Die Arbeiten wurden ordnungsgemäß von uns durchgeführt, die zusätzlichen Arbeiten beauftragt und bestätigt. Was gibt es da zu dikutieren?
Da ich dieses “Problem” preislich nicht lösen konnte, war die Kundin sehr enttäuscht und wird wohl leider nicht mehr zu uns kommen.
Zertifikat “Seniorenfreundlicher Service”, erneut an malerdeck verliehen
Auch das ist ein weiterer Beweis, für unsere Serviceorientierung bei malerdeck. Die erneute Verleihung dieses Zertifikats, freut uns alle sehr.
Das Fernsehen (SWR Landesschau) wird über Social Media Aktivitäten malerdeck berichten
Anfang dieser Woche, hat sich das SWR Fernsehen bei mir gemeldet. Der SWR ist durch die Auszeichnung zur “Handwerkerseite des Jahres” auf mich aufmerksam geworden.
In der Landesschau des SWR Fernsehens, soll ein Bereicht über meine Social Media Aktivitäten gesendet werden. Ein Fernsehteam besucht mich zu Dreharbeiten am kommenden Dienstag.
Bin schon sehr gespannt, was dabei herauskommt.
Über den Sendetermin werde ich rechtzeitig informieren.
Reaktion auf Erinnerungsschreiben an Kunden: “Wir sind wieder dran und werden uns bei Ihnen melden”
Anfang Dezember, bringen wir uns bei unseren Kunden, mit guten Wünschen zur Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel, in Erinnerung.
Am Wochenende war, als Reaktion auf das Schreiben, dieser Anruf auf dem AB. Mit einem Klick, können Sie sich den goldigen Anruf hier anhören.
Schön, wenn wir bei diesen Kunden bald wieder arbeiten dürfen.
In dem Schreiben informieren wir auch über unsere Spende an SOS-Kinderdörfer. Motto: Spende statt Präsente!
“Vielen Dank für die prima Arbeit und ich kann Sie nur weiterempfehlen”, mailt spontan ein zufriedener Kunde
Für solches Lob (und ein wenig Geld
), arbeiten wir alle gemeinsam. Wir strengen uns jeden Tag und bei jedem Kunden auf´s Neue dafür an.
Oh je! Diese Kundin gibt uns leider nur die Note 3 und ist mit unserer Pünktlichkeit unzufrieden
Wir sind ausschließlich im Privatkundenbereich (Zielgruppe 60+) mit kleinen Malerteams unterwegs. Deshalb kann ich den Kunden auch immer einen präzisen Ausführungstermin nennen, den wir auch einhalten.
Ein Problem ergibt sich dann, wenn sich ein Auftrag durch zusätzliche Kundenwünsche oder unvorhergesehene Arbeiten erweitert. Dies lässt sich nur mit Überstunden auffangen. In ganz seltenen Fällen kann es auch einmal vorkommen, dass wir mit den Kunden über eine minimale Auftragsverschiebung reden müssen, wenn wir beim Vorauftrag nicht rechtzeitig fertig werden. So war es jetzt bei dieser Kundin.
Bei dem Rentnerehepaar (federführend ist die Dames des Hauses) sollten wir die Küche renovieren. Die beiden haben keine terminlichen Verpflichtungen und sind in ihrer Zeiteinteilung vollkommen frei. Einen Tag vor dem zugesagten Beginntermin, wurde die Kundin von meiner Frau Vogelmann angerufen und informiert, dass wir am zugesagten Tag nicht schon um 8:00 Uhr beginnen können.
Frau Vogelmann erklärte der Kundin die kleine Verzögerung beim Vorauftrag und avisierte unsere Mitarbeiter, am versprochenen Beginntag, für ca. 11:00 Uhr. Damit war die Kundin überhaupt nicht einverstanden und reagierte ziemlich verschnupft. Es war aber leider nicht zu ändern.
Mein Team hat die Arbeiten präzise und in guter Qualität ausgeführt. Nach Fertigstellung der Arbeiten und Bezahlung der Rechnung, verschicken wir unseren Kundenfragebogen. Dieser Tage kam der Fragebogen dieser Kundin zurück.
Sie gibt uns als Note nur eine drei, bemängelt die Pünktlichkeit und fordert, propagierte Termine einzuhalten.
Dieses Beispiel zeigt sehr anschaulich, wie sehr Kunden auf Pünktlichkeit und versprochene Termine Wert legen. Obwohl wir rechtzeitig informiert haben und es nur zu einer “Verschiebung” von ca. 3 Stunden kam.
Solche Fälle kommen äußerst selten vor, in diesem Jahr zum ersten Mal. Schade, wenn die Kundin deshalb nur eine drei vergibt.
Wenigstens die Freundlichkeit meines Teams, hat ihr besonders gut gefallen.
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Schlitten fahren? Nicht mit malerdeck!
Mit dieser “Kundin” bin ich schon von einigen Jahren einmal zusammen gerasselt. Auftraggeberin ist die Mutter dieser Dame. Die ältere Dame hat offensichtlich ihr Wohnhaus bereits vor Jahren an ihre Kinder überschrieben, weshalb die Rechnungen immer an eine Erbengemeinschaft gehen. So war das auch bei diesem Auftrag.
Wir renovierten ein Treppenhaus und die Zahlung der Rechnung ist längst überfällig.
Die “oberschlaue” Tochter, die offensichtlich die finanziellen Dinge in der Erbengemeinschaft regelt, verzögert mit unsachlichen und falschen Argumenten die Zahlung der Rechnung. Für Anfang nächster Woche habe ich ihr einen Mahnbescheid angekündigt.
Hier der vollständige Schriftverkehr:
Die gute Dame kann Schlitten fahren mit wem sie will, aber bitte nicht mit mir!
Ergänzung am 24.10.2011:
Am gestrigen Sonntagabend, um 21:24 Uhr, schickte die Gute diese Email.
Warum nicht gleich so, könnte man fragen!
Unser neues Fahrzeug ist endlich beschriftet
Nie war richtig Zeit, das neue Fahrzeug zur Beschriftung zu geben. Aber in dieser Woche wurde es endlich organisiert und durchgezogen.
Auch hier gilt: Nichts ist so gut, als dass es nicht noch verbessert werden könnte. Aber persönlich handle ich nach dem Grundsatz: Lieber gut, als perfekt (weil dann alles ewig dauert). ![]()























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